(pd) Der Regierungsrat will am bisherigen System der dualen Polizeiorganisation festhalten. Diese soll jedoch optimiert werden. Zudem will er die Polizeibestände erhöhen.
Das hält der Planungsbericht zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände fest, zu dem die Anhörung beginnt.
Der Kanton Aargau verfügt seit dem Jahr 2007 über eine duale Polizeiorganisation: Die Kantonspolizei ist verantwortlich für die Kriminalpolizei, das Bedrohungsmanagement sowie die Sicherheits-, Verkehrs- und Verwaltungspolizei, soweit nicht die Regionalpolizeien zuständig sind. Die 15 Regionalpolizeien gewähren die lokale Sicherheit, deren Inhalte abschliessend im Polizeidekret definiert sind.
Optimierung der dualen Polizeiorganisation
Eine externe Evaluation der dualen Polizeiorganisation in den Jahren 2020 und 2021 hat ergeben, dass es keine hinreichenden Gründe gibt, von der dualen Polizeiorganisation zu einer Einheitspolizei zu wechseln. Weitere Abklärungen des Departements Volkswirtschaft und Inneres bestätigen diese Beurteilung, weshalb der Regierungsrat die duale Polizeiorganisation beibehalten will. Es besteht allerdings Optimierungsbedarf in der Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Regionalpolizeien. Aus Sicht des Regierungsrats soll einerseits die Aufgabenteilung bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt und bei Verkehrsunfällen verbessert werden. So können Fallübergaben zwischen den Polizeiorganisationen und die damit verbundenen Wartezeiten reduziert werden. Andererseits soll die Führungsfunktion der Kantonspolizei klar definiert und die Verbindlichkeit bei der Zusammenarbeit zwischen den Regionalpolizeien und der Kantonspolizei verstärkt werden.
Erhöhung der Polizeibestände
Die Entwicklung der Polizeibestände im Kanton Aargau hat sich in den letzten Jahren an der Verhältniszahl von einer Polizeikraft pro 700 Einwohnerinnen und Einwohnern orientiert, die im Polizeigesetz vorgeschrieben ist. Trotz dieser Vorgabe weist der Kanton Aargau im interkantonalen Vergleich die geringste Polizeidichte auf. «Es besteht Hand-lungsbedarf, das Korps zu vergrössern, und zwar unabhängig von der gewählten Polizeiorganisation», sagt Regierungsrat Dieter Egli. «Mit den aktuellen Beständen kann die Polizei neuen Kriminalitätsformen wie beispielsweise Cybercrime nicht mehr mit der nötigen Konsequenz begegnen.»
Zudem können überregionale Notfallereignisse und Krisenlagen ohne Hilfe anderer Polizeikorps oder der Armee kaum mehr bewältigt werden. Als Anschauungsbeispiel diente die im November 2019 durchgeführte Sicherheitsverbundsübung (SVU 19). Aufgrund dieser Erkenntnisse muss befürchtet werden, dass die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in solchen Lagen nicht vollumfänglich sichergestellt werden könnte.
Die Anhörung zum Planungsbericht zur Weiterentwicklung der Polizeiorganisation und der Polizeibestände dauert vom 17. November 2022 bis 15. März 2023.