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AG: Einführung eines einheitlichen Gebührenrechts – Anhörung startet

(pd) Mit der materiellen und formellen Revision des Gebührenrechts sollen die Steuerbarkeit, die Transparenz sowie die Rechtssicherheit erhöht und der Deckungsgrad von kantonalen Gebühren geprüft werden. Die Anhörung bei politischen Parteien und interessierten Kreisen startet heute.

Die Überprüfung des Gebührenrechts ist ein strategischer Entwicklungsschwerpunkt des Regierungsrats. Ziel ist ein modernes einheitliches Gebührenrecht und – soweit erforderlich – die Anpassung einzelner Gebührentatbestände. Der Grosse Rat hat mit dem Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2020–2023 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, die Arbeiten zu einem neuen Gebührenrecht voranzutreiben.

Frühere Arbeiten wieder angepackt
Nach umfangreichen Vorarbeiten und einer systematischen Datenerhebung zu den Kosten und Erlösen der gebührenpflichtigen Tatbestände musste das Projekt Revision Gebührenrecht aufgrund des Spannungsfelds mit den Sparzielen der Leistungsanalyse 2015, den Entlastungsmassnahmen 2016 und der Gesamtsicht Haushaltsanierung 2017 mehrmals sistiert werden. Im Frühjahr 2020 hat der Regierungsrat nach Abschluss der Haushaltsanierung und in Abstimmung mit dem Grossen Rat die Projektarbeiten wieder aufgenommen.
Neben der Aktualisierung der Rechtsanalyse wurden insbesondere die Gebührentatbestände hinsichtlich Kosten und Erlöse erneut einer vertieften Prüfung unterzogen.

Uneinheitliche Struktur des heutigen Gebührenrechts
Das aargauische Gebührenrecht ist historisch gewachsen. Es weist keinen einheitlichen Aufbau auf und lässt sich in der Rechtsordnung folglich auch nur schwer auffinden. Wichtige Bestimmungen sind teilweise erst auf Verordnungsstufe verankert, während andere Bestimmungen bereits auf Gesetzesstufe bestehen. Die Festlegung und Berechnung der einzelnen Gebühren erfolgen heute überdies nach keiner einheitlichen, die Rechtsgleichheit klar gewährleistenden, Methode. Die Anhörungsvorlage beinhaltet ein
Konzept für ein einheitliches Gebührenrecht sowie den Entwurf eines neuen Gebührengesetzes und eines Gebührendekrets.

Gesamthafter Kostendeckungs­beitrag von 42 Prozent
Das Ergebnis der Kosten- und Erlösanalyse zeigt, dass die meisten Gebührentatbestände eine Unterdeckung aufweisen.
Demgegenüber stehen wenige Gebührentatbestände mit einer Überdeckung. Gesamthaft betrachtet ist ein Kostendeckungsgrad von rund 42 Prozent zu verzeichnen. Dieses Ergebnis zeigt, dass der Kanton generell eher zu tiefe Gebühren erhebt und deshalb kein substanzielles Gebührensenkungspotenzial besteht. Eine Ausnahme bildet dabei das Strassenverkehrsamt. In diesem Bereich soll durch gezielte Gebührensenkungen von insgesamt rund 10 Millionen Franken die bestehende Überdeckung beseitigt werden. Von einer allgemeinen Erhöhung des Kostendeckungsgrads wird vor dem Hintergrund der aktuellen finanzpolitischen Lage (stabiler Finanzhaushalt, Covid-19-Pandemie) und der damit verbundenen finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen abgesehen. Weitreichende Gebührenerhöhungen sind damit nicht vorgesehen.

Weiteres Vorgehen
Die Anhörung zur Revision des Gebührenrechts startet am 9. September und dauert bis am 9. Dezember 2021. Nach der Auswertung der Anhörungsantworten wird die Botschaft zur 1. Beratung des Allgemeinen Gebührengesetzes und
des neuen Gebührendekrets dem Grossen Rat zugestellt. Die 1. Beratung im Grossen Rat ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.