(pd) Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) empfiehlt dem Grossen Rat das Budget 2023 des Kantons Aargau und die Planjahre 2024–2026 zur Annahme. Der vom Regierungsrat vorgeschlagenen Lohnerhöhung für das Staatspersonal stimmt die KAPF zu.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2023–2026. Kanton, Politik und Finanzhaushalt sind nach der Covid-19-Pandemie sowie durch Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und die Betreuung, Unterbringung und Beschulung von Schutzsuchenden herausgefordert. Zudem sind die Energiepreise stark angestiegen und die Teuerung nimmt zu. Diese Zunahme der geopolitischen und konjunkturellen Risiken zeigt sich auch bei der Beratung des AFP. Eine vorgesehene Entnahme aus der Ausgleichsreserve ermöglicht auch dieses Jahr ein ausgeglichenes Budget für das Jahr 2023. In den Planjahren 2024 bis 2026 steigt das Defizit gemäss aktuellem Planungsstand von 159 auf 255 Millionen Franken.
Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) stimmt allen fünf Anträgen des Regierungsrats zu. Im Budget 2023 sollen die Löhne für das kantonale Personal um durchschnittlich 2,0 Prozent erhöht werden. Dies entspricht dem Antrag des Regierungsrats in der AFP-Botschaft. Dieser basiert nebst anderen Faktoren auf einer im Juli 2022 prognostizierten Teuerung der Konsumentenpreise von 2,5 Prozent für 2022. In einer aktualisierten Teuerungsprognose mit Stand 17. Oktober 2022 liegt dieser Wert bei 2,9 Prozent. Es wurden entsprechend Minderheitsanträge gestellt, die eine weitere Erhöhung der Löhne fordern.
Die ordentliche Kantonssteuer wird auf 107 Prozent gesenkt, der Steuerzuschlag Finanzausgleich für natürliche Personen um 1 auf 2 Prozent und für juristische Personen von 5 auf 6 Prozent erhöht. Die KAPF hat im Rahmen einer aktuellen Lagebeurteilung beschlossen, weniger Ausgaben und weniger Einnahmen in das Budget 2023 einzustellen. Haupttreiber hierfür sind insbesondere die aktuelle Lageeinschätzung bezüglich Schutzsuchenden aus der Ukraine und der bisherige Geschäftsverlauf der Schweizerischen Nationalbank (SNB) im 2022. Zum Ausgleich des Budgets 2023 wurde beschlossen, zusätzlich zu den vom Regierungsrat beantragten 199,8 Millionen Franken 96,7 Millionen Franken aus der Ausgleichsreserve zu entnehmen.
Weniger erwartete Schutzsuchende aus der Ukraine
Seit Mitte Mai ist ein kontinuierlicher Rückgang der Zuwei-sungsraten von Schutzsuchenden aus der Ukraine erkennbar. Das im AFP 2023–2026 verwendete Szenario «40/40» mit jeweils 40 Zuweisungen pro Tag in den Jahren 2022 und 2023 wird durch das Szenario «20/20» ersetzt. Damit sinken die Nettokosten im Budgetjahr 2023 um rund 58,3 Millionen Franken. Davon betreffen rund 11 Millionen Franken das Departement Gesundheit und Soziales und rund 47,4 Millionen Franken das Departement Bildung, Kultur und Sport.
Keine Ausschüttung der SNB im Budget 2023
Die Schweizerische Nationalbank hat am 31. Oktober 2022 für die ersten drei Quartale 2022 einen Verlust von 142,2 Milliarden Franken ausgewiesen. Unter Berücksichtigung dieses bisherigen Geschäftsverlaufs, der aussergewöhnlich hohen Volatilität und dem Bestreben nach Wiederherstellung einer Budget- und Planungskonstanz kommt die KAPF zum Schluss, im Budgetjahr 2023 keine Ausschüttung der SNB zu berücksichtigen. Damit werden im Budget 2023 159,7 Millionen Franken weniger Einnahmen erzielt. Zudem wird der Wert für das Planjahr 2024 um einen Drittel auf das Niveau der Planjahre 2025 und 2026 von rund 107 Millionen Franken gesenkt.
Angepasste Abgeltung ÖV-Angebot
Die aktuell dynamische Lage erfordert eine stetige Anpassung der Abgeltungen im ÖV-Angebot. Die Transportunternehmen haben seit der Schlusseingabe für den AFP 2023–2026 überarbeitete Offerten eingereicht, die das Budget 2023 des Kantons um 4,6 Millionen Franken entlasten. Gründe dafür sind erwartete höhere Verkehrserlöse dank einer Nachfrage, die sich schneller erhöht, bereits früher auf tieferem Niveau fixierte Dieselpreise sowie drei zusätzliche Zugspaare der S11 Dietikon-Aarau, die wegen Trassenkonflikten nicht eingeführt werden können.
Keine zusätzliche Stelle bei der Standortförderung
Zur Unterstützung bei Anfragen von Unternehmen hat die Standortförderung ab 2023 eine zusätzliche ordentliche Stelle budgetiert. Die KAPF anerkennt die Leistungen der Standortförderung bei der Ansiedlung neuer und der Pflege bestehender Unternehmen im Kanton Aargau. Für einen Standort wichtig sind auch Faktoren wie Steuerbelastung, Mobilität und Personal. Eine knappe Mehrheit der KAPF stimmte gegen eine zusätzliche ordentliche Stelle und damit für Einsparungen von 100'000 Franken.
Zustimmung zu neuen Krediten
In den Beratungen der Fachkommissionen und der KAPF unbestritten waren die Anträge zu drei neuen Verpflichtungskrediten mit einem einmaligen Bruttoaufwand von insgesamt 12,1 Millionen Franken und einem wiederkehrenden Brutto-aufwand von 276'650 Franken sowie zu einem Zusatzkredit mit einem einmaligen Bruttoaufwand von 2,6 Millionen Franken.
Der Aufgaben- und Finanzplan 2023–2026 mit Budget 2023 sowie die Sammelvorlage für Verpflichtungs- und Nachtragskredite, II. Teil, werden am 22. November 2022 im Grossen Rat beraten.