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AG: Strom- und Gas-Mangellage – Leitfaden des Kantons mit Empfehlungen für die Gemeinden

(pd) Dem Kanton und den Gemeinden kommt bei der Umsetzung der vom Bund angeordneten Massnahmen gegen die drohende Strom- und Gasmangellage eine bedeutende Rolle zu, als grosse Energiebezüger nehmen sie zudem eine Vorbildfunktion ein. Deshalb hat der Kanton im Austausch mit der Aargauer Gemeindeammänner-Vereinigung einen Leitfaden mit Empfehlungen für die Gemeinden zur Vorbereitung und allfälligen Umsetzung von Massnahmen veröffentlicht – unter anderem in den Bereichen Heizwärme und Warmwasseraufbereitung, Gebäude-, Strassen- und Weihnachtsbeleuchtung sowie Weihnachtsmärkte.

Das Ziel ist unter anderem eine möglichst einheitliche Umsetzung der Massnahmen in den Gemeinden, um das Verständnis und die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen. Der Leitfaden ist auf der Webseite zur Strom- und Gas-Mangellage des Kantons aufgeschaltet, er wird laufend ergänzt und an die jeweils aktuelle Lage angepasst.

Massnahmen in verschiedenen Bereichen empfohlen
Bereits in der momentanen Phase der Sparappelle können die Gemeinden – wie der Kanton – einen wesentlichen Beitrag leisten, um einschneidendere Massnahmen zu verhindern. Um das Verständnis und die Akzeptanz der Bevölkerung
zu gewinnen und einen «Flickenteppich» von unterschiedlichen Massnahmen in den Gemeinden zu vermeiden, orientieren sich die kommunalen Massnahmen idealerweise an jenen des Bundes und des Kantons.

Im Leitfaden sind für die aktuelle Phase verschiedene Empfehlungen
für freiwillige Massnahmen auf Gemeindeebene enthalten. Hier eine nicht abschliessende Auswahl: • Einschränkung von Heizwärme: Senkung der Raumtemperatur um 3 Grad auf 18–20 Grad in öffentlichen Gebäuden der Gemeindeverwaltung, Bibliotheken, Gemeinschaftszentren sowie in Schulgebäuden. • Temperaturreduktion um ein bis zwei Grad in Sportanlagen wie Hallenbäder, Schliessung von Wellnessangeboten in Sporteinrichtungen. • Umschaltungen von Gas zu Öl bei Zweistoffanlagen, sofern vorhanden. • Reduktion oder Verzicht auf öffentliche Beleuchtung von Gebäuden, Schaukästen und so weiter • Reduktion der Öffnungszeiten von kommunalen Gebäuden und Angeboten • Strassenbeleuchtungen: Primär Umrüstung auf energieeffiziente LED-Technik und Umsetzung einer normgerechten Nachtabsenkung oder Nachtabschaltung (in Abhängigkeit von Verkehrsaufkommen und öffentlichem Verkehr). Die Verkehrssicherheit auf Kantonsstrassen ist jederzeit zu gewährleisten und Fussgängerstreifen weiterhin zu beleuchten. Konsequente Nachtabschaltung (zum Beispiel von 00.30 – 05.00 Uhr) auf Gemeinde- und Quartierstrassen, wo es für die Wahrung der Verkehrssicherheit vertretbar und technisch umsetzbar ist. • Weihnachtsbeleuchtungen / Weihnachtsmärkte: Im öffentlichen Raum sind angemessen reduzierte Weihnachtsbeleuchtungen vom 27. November (1. Advent) bis zum 6. Januar (Heilige drei Könige) jeweils zwischen 16 und 23 Uhr empfohlen. Sofern nicht gänzlich darauf verzichtet werden soll, kann mit einer Akzentuierung an wenigen, zentralen Orten mit einem Minimum an elektrischer Energie eine weihnächtliche Stimmung geschaffen werden. Im privaten Raum
sollen sich Betreiber von Weihnachtsbeleuchtungen ebenfalls an den Empfehlungen für den öffentlichen Raum orientieren. Weihnachtsbeleuchtungen gelten nicht als Ersatz für Strassenbeleuchtungen. An Weihnachtsmärkten ist auf eine der Lage entsprechend reduzierte Beleuchtung zu achten. Auf elektrische Heizgeräte ist zu verzichten.

Einbezug der Regionalen Führungsorgane
Im Leitfaden sind Empfehlungen für Massnahmen auf allen Eskalationsstufen enthalten. Die Situation kann sich – insbesondere auf der Stufe 4 «Netzabschaltungen» – zu einem bevölkerungsschutz-relevanten Ereignis entwickeln. Entsprechend arbeitet die kantonale Task Force Versorgungssicherheit eng mit dem Kantonalen Führungsstab (KFS) und über den KFS mit den Regionalen Führungsorganen (RFO) zusammen. Damit stehen den Gemeinden Partner zur Verfügung, die sie bei der Vorbereitung beziehungsweise Bewältigung einer Mangellage speziell vor oder im Ereignisfall unterstützen können. Es ist entsprechend möglich und sinnvoll, dass die Gemeinden beziehungsweise die in den Regionen für den Bevölkerungsschutz zuständigen Stellen sich mit den RFO absprechen und dann allenfalls konkrete Aufträge erteilen.

Newsletter zur Strom- und Gas-Mangellage
Ab Montag, 17. Oktober, erscheint ein Newsletter des Kantons zur Strom- und Gas-Mangellage. Neben der jeweils aktuellen Lage vermittelt er Hintergrundinformationen, Energiespartipps und weitere relevante Infos zum Thema. Der Newsletter kann über die Webseite www.ag.ch/mangellage abonniert werden.

Link zum Leitfaden auf der Webseite des Kantons: www.ag.ch/mangellage > Gemeinde-Leitfaden