(pd) Der Grosse Rat verlangt mittels einer parlamentarischen Initiative eine Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie der Geschäftsordnung. Diese sieht vor, dass eine Stellvertretung in gewissen Kommissionen ausgeschlossen werden kann. Die Vorlage geht in die Anhörung.
Die Grundsätze der parlamentarischen Tätigkeit auf kantonaler Ebene sind im Gesetz über die Organisation des Grossen Rates und über den Verkehr zwischen dem Grossen Rat, dem Regierungsrat und der Justizleitung (Geschäftsverkehrsgesetz, GVG) geregelt. Eine vom Parlament selber eingereichte Initiative verlangt eine Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes sowie des Dekrets über die Geschäftsführung des Grossen Rates (Geschäftsordnung, GO).
Neu soll eine gesetzliche Grundsatznorm geschaffen werden, die es dem Grossen Rat auf Dekretsstufe erlaubt, Stellvertretungen für Kommissionen nicht zuzulassen. Ein solcher Ausschluss – also keine Stellvertretung zuzulassen – soll jedoch eine Ausnahme bleiben. Deshalb soll nur bei zwei Gremien eine Stellvertretungsregelung ausgeschlossen werden: bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und bei der alle vier Jahre zusammentretenden Wahlaktenprüfungskommission. Bei der Arbeit der GPK geht es vor allem um Vertraulichkeit gegenüber den geprüften Amtsstellen. Wechselnde personelle Konstellationen während einer Prüfung sind dem Aufbau einer Vertrauensbasis und der Kontinuität abträglich.
Zudem soll neu das Wirkungsgebiet der GKP mittels Generalauftrag in der Geschäftsordnung beschrieben und damit die Arbeit der Kommission verstetigt werden.
Die Kommission für Allgemeine Verwaltung hat das Geschäft am 26. April 2021, am 8. September 2021 und am 20. Dezember 2021 beraten und beschlossen, die parlamentarische Initiative mit Änderungen in die Anhörung zu geben.
Unter Berücksichtigung einer möglichst vollständigen demokratischen Meinungsbildung wird zu sämtlichen geplanten Änderungen – auch denjenigen auf Dekretsstufe – eine öffentliche Anhörung durchgeführt.