(pd) Der Aargauer Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung zur Bundesgesetzgebung über das Messwesen beschlossen.
Durch die Änderung wird der Vollzug der Verordnung über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen (Mengenangabeverordnung) den Fachstellen Messwesen zugewiesen. Die Fachstellen stehen unter der Leitung einer Eichmeisterin oder eines Eichmeisters, die über die nötige Fachkompetenz verfügen.
Mit der Verordnungsänderung ist der Vollzug des Messwesens neu ganz in der Hand der Fachstellen Messwesen. Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) behält die Aufsicht über den Vollzug. Die revidierte Verordnung tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.