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AG: Wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten – Förderprogramm Energie im Gebäudebereich weiterführen

(pd) Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage zeichnet sich bereits heute ab, dass der aktuelle Verpflichtungskredit für das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 im Aargau vorzeitig ausgeschöpft sein wird. Um die nahtlose Weiterführung des erfolgreichen Programms sicherzustellen, beantragt der Regierungsrat nun einen Zusatzkredit von 51,2 Millionen Franken, davon 17,1 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln. Der Zusatzkredit zum Förderprogramm bildet – ergänzt mit der geplanten Teilrevision des Energiegesetzes und der bereits angelaufenen Solaroffensive – den indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Aargauischen Klimaschutzinitiative.

Der Grosse Rat hat am 10. November 2020 für das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 einen Verpflichtungskredit über 75,42 Millionen Franken beschlossen. In diesem Betrag sind 12 Millionen Franken aus kantonalen
Mitteln enthalten, der Rest wird durch die Globalbeiträge des Bundes aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgaben gedeckt. Die Nachfrage nach Förderungen für die Gebäudetechnik war nach dem Start am 1. März 2021 wie erwartet sehr hoch. Entgegen den Erwartungen ist die Anzahl Gesuche in den Folgemonaten aber auf konstant hohem Niveau geblieben – insbesondere für den Ersatz von fossilen Heizungen durch Luft-Wasser- sowie Erdsonden-Wärmepumpen. Dadurch zeichnet sich bereits heute ab, dass mit dem 2020 gesprochenen Kredit die hohe Nachfrage nicht gedeckt werden kann. Deshalb beantragt der Regierungsrat für das Förderprogramm Energie 2021–2024 ei-nen Zusatzkredit von 51,2 Millionen Franken, davon 17,1 Millionen Franken aus kantonalen Mitteln.
Das Förderprogramm Energie 2021–2024 leistet einen wesentlichen Beitrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons zu erreichen. Mit dem nun beantragten Zusatzkredit will der Regierungsrat das Programm möglichst konstant und nur mit geringen Anpassungen weiterführen. Dies schafft sowohl für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, als auch für das planende und ausführende Gewerbe die nötige Planungssicherheit. Mit den Förderungen werden gemäss bisherigen Erfahrungen namhafte Investitionen in der Privatwirtschaft ausgelöst: Allein durch den Zusatzkredit würde ein zusätzliches Auftragsvolumen von rund 250 bis 500 Millionen Franken ausgelöst. Die CO2-Emissionen würden um weitere rund 450 000 Tonnen reduziert. Die öffentliche Anhörung zum Zusatzkredit startet heute Freitag, 1. April, und dauert bis am 5. Juni.

Indirekter Gegenvorschlag zur Klimaschutzinitiative
Der Grosse Rat hat am 15. Juni 2021 die kantonale Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative!» (Aargauische Klimaschutzinitiative) zurückgewiesen und den Regierungsrat beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. In der Folge hat das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) einen Runden Tisch «Energie» mit Vertretungen aller Fraktionen des Grossen Rates durchgeführt und zuhanden des Regierungsrates die weiteren Schritte in der Energiepo-litik des Kantons festgelegt.
Konkret basieren die vorgeschlagenen Massnahmen – mit dem Ziel der Dekarbonisierung, des Erhalts der Versorgungssicherheit und des Ausbaus erneuerbarer Energien – auf drei Säulen, die als Basis für den indirekten Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Aargauischen Klimaschutzinitiative dienen:
• Ausbau des Gebäudeprogramms: Der Zusatzkredit für die nahtlose und unverminderte Weiterführung des Förderprogramms Energie im Gebäudebereich 2021–2024 bildet den Kern des Gegenvorschlags. Das Förderprogramm nimmt den grössten Teil der Forderungen der Aargauischen Klimaschutzinitiative in Bezug auf die Förderung der energetischen Erneuerung von Gebäuden und die Rückführung der CO2-Abgaben vom Bund an den Kanton auf. Das Ziel ist, den Zusatzkredit zum Gebäudeprogramm nach der Auswertung der nun gestarteten Anhörung im dritten Quartal 2022 im Grossen Rat zu behandeln.
• Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes: Mit Fokus auf den Heizungsersatz soll eine schlanke Teilrevision des Energiegesetzes umgesetzt werden. Dabei soll auf ein Verbot fossiler Energieträger verzichtet werden, doch bei einem Heizungsersatz sollen künftig mindestens 10 Prozent der Energie durch erneuerbare Energie bereitgestellt werden. Das kann geschehen durch Effizienzmassnahmen, alternative Technologien oder durch die Beimischung von Biogas, falls etwa Erdgas verwendet wird. Zudem soll neu eine einfach anwendbare Härtefall-regelung eingeführt werden, die Hausbesitzerinnen und -besitzer mit wenig Eigenmitteln entlastet. Das BVU ist aktuell daran, eine Anhörungsvorlage auszuarbeiten – mit dem Ziel, die Teilrevision des Energiegesetzes in der zweiten Jahreshälfte 2022 im Grossen Rat zu behandeln.
• Umsetzung der Solaroffensive: Die vom Grossen Rat beschlossene vertiefte Prüfung und das Testen von Massnahmen im Rahmen der Solaroffensive sollen einen we-sentlichen Beitrag zur Steigerung des Zubaus erneuerbarer elektrischer Energie leisten. Damit soll auf freiwilliger Basis das vorhandene Potenzial besser ausgeschöpft und somit auf eine gesetzliche Verpflichtung verzichtet werden. Um die Ziele der kantonalen Strategie energie-AARGAU zu erreichen, ist eine rasche, wirtschaftliche und effiziente Ausschöpfung des Solarpotenzials nötig – in erster Linie auf den Dächern der Gebäude im Kanton Aargau. Die vollständige Nutzung, insbesondere von grossen Dächern, steht dabei im Vordergrund. Um die vielfältigen Möglichkeiten des Photovoltaik-Ausbaus zu nutzen, sollen neben den gebäudegebundenen Anlagen bei Bestands- und Neubauten auch Anlagen im nicht-gebäudegebundenen Bereich geprüft und realisiert werden.
Die Anhörungsunterlagen sind im Internet abrufbar unter: www.ag.ch/anhörungen > Laufende Anhörungen > Anhörungsstart Förderprogramm Energie 2021–2024; Zusatzkredit

POWER AARGAU – Ein Monat im Zeichen des Energiekantons
Als traditioneller Energiekanton will der Aargau eine aktive Rolle spielen, um die energie- und damit auch die klimapolitischen Ziele von Bund und Kanton zu erreichen. Zu diesem Zweck setzt er mit weiteren Organisationen das Projekt POWER AARGAU um, das vom Stapferhaus Lenzburg umgesetzt wird: Der Monat Juni steht ganz im Zeichen des Energiekantons Aargau. Alle Informationen unter
www.ag.ch/power-aargau