(aihk) Der Vorstand der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) spricht sich wiederum klar für das Covid-19-Gesetz aus, über das die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. November 2021 entscheiden wird. «Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die Bewältigung der Pandemie und damit für Wirtschaft und Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Das Schweizer Stimmvolk hat das Covid-19-Gesetz bereits an der ersten Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 klar angenommen», schreibt die AIHK in ihrer Medienmitteilung.
Am 28. November 2021 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum zweiten Mal über das Covid-19-Gesetz ab. Die Bestimmungen, über die abgestimmt wird, sind bereits in Kraft getreten und wurden vom Schweizer Stimmvolk in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 mit klarer Mehrheit angenommen.
Es geht um mehr als das Covid-Zertifikat
Das Covid-19-Gesetz beinhaltet die rechtlichen Grundlagen für die Bewältigung der Pandemie. Dazu gehört der Einsatz des Covid-Zertifikats ebenso wie die Ausweitung von Härtefallhilfen sowie zahlreiche Bestimmungen zur Ausrichtung der Kurzarbeitsentschädigung. So können beispielsweise die Behörden die Dauer festlegen, während der die Mitarbeitenden eines Betriebs Kurzarbeitsentschädigungen beanspruchen können. Von dieser Kompetenz hat der Bundesrat am 23. Juni 2021 Gebrauch gemacht: Seit dem 1. Juli 2021 beträgt die Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung 24 Monate.
Das Covid-19-Gesetz bietet Rechtssicherheit, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist. Es ermöglicht zudem mehr Normalität und verhindert durch den Einsatz des Covid-Zertifikats einschneidende Massnahmen wie z.B. einen erneuten Lockdown. Aus diesem Grund hat sich der Vorstand der AIHK erneut klar für das Covid-19-Gesetz ausgesprochen.
Kanton Aargau: Repetitives Testen in Unternehmen soll zu Zertifikat führen
In den Kantonen Basel-Stadt, Thurgau, Graubünden oder Luzern können beim Repetitiven Testen in Unternehmen heute schon Zertifikate ausgestellt werden, im Kanton Aargau ist das bislang nicht möglich.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auf ein Covid-Zertifikat angewiesen, um ihre Arbeit auszuführen. In vielen Fällen ist es nicht der eigene Betrieb, der ein Zertifikat verlangt, sondern ein Kunde, bei dem der Arbeitnehmende vor Ort gehen muss, um z.B. Reparaturarbeiten auszuführen. Nicht geimpfte und nicht genesene Arbeitnehmende werden so verpflichtet, sich bis zu drei Mal pro Woche einem Covid-19-Test zu unterziehen, um ein Zertifikat zu erhalten.
Da im Aargau zahlreiche Unternehmen jede Woche am kantonalen Repetitiven Testen teilnehmen, könnten durch eine Ausstellung des Zertifikats beim Repetitiven Testen einerseits Testkapazitäten und andererseits Kosten gespart werden. Gleichzeitig würde Unternehmen dadurch einen zusätzlichen Beitrag an die Bekämpfung der Pandemie leisten, da es ein zusätzlicher Anreiz für Betriebe wäre, am Repetitiven Testen teilzunehmen. Mit Blick auf die Aargauer Unternehmen und deren Mitarbeitende hat die AIHK beim zuständigen Departement Gesundheit und Soziales einen entsprechenden Prüfungsantrag gestellt.