(pd) ArbeitAargau begrüsst, dass die kantonale Schlichtungsstelle für Personalfragen zukünftig auch für das Personal von Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zuständig sein soll.
Dieser wichtige Schritt führe für die betroffenen Angestellten zu einer klaren und einheitlichen Regelung und zu mehr Rechtssicherheit. Nun hätten alle angestellten Arbeitnehmenden im Kanton, egal ob in einem privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis, die Möglichkeit, in juristisch professioneller Begleitung ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen – was ArbeitAargau als grossen Fortschritt erachtet.