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Baselbieter Finanzausgleich 2023: Leicht höheres Ausgleichsniveau dank guten Steuererträgen

(pd) Der Baselbieter Regierungsrat hat den Finanzausgleich 2023 verfügt. Die Gebergemeinden bezahlen rund 75,3 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich, während die Empfängergemeinden gut 65,4 Millionen Franken erhalten. Die Differenz von rund 9,9 Millionen Franken wird in den Ausgleichsfonds eingelegt. Zusätzlich richtet der Kanton den Gemeinden knapp 22,7 Millionen Franken als Lastenabgeltung aus.

Mit der Revision des Finanzausgleichsgesetzes per 1. Januar 2023 wurde vom dreijährigen auf das einjährige Ausgleichsniveau gewechselt. Daher musste dieses Jahr ausnahmsweise das Ausgleichsniveau für die Jahre 2023 und 2024 festgelegt werden.

Ressourcenausgleich mit leicht höherem Ausgleichsniveau
Der Regierungsrat hat das Ausgleichsniveau für das Jahr 2023 bei 2670 Franken festgelegt. Dies sind 10 Franken mehr als im Jahr 2022. Die 21 Gemeinden mit einer Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau bezahlen rund 75,3 Millionen Franken in den Ressourcenausgleich. In den restlichen 65 Gemeinden liegt die Steuerkraft unterhalb des Ausgleichsniveaus. In diesen 65 Gemeinden beträgt die Differenz zwischen dem Ausgleichsniveau und den jeweiligen Steuerkräften insgesamt rund 65,4 Millionen Franken. Sie erhalten diese Differenz ausgeglichen. An die Empfängergemeinden werden somit rund 9,9 Millionen Franken weniger ausbezahlt als die Gebergemeinden einbezahlen. Diese Gelder werden in den Ausgleichsfonds eingelegt. Fürs Jahr 2024 hat der Regierungsrat das Ausgleichsniveau ebenfalls auf 2670 Franken festgelegt.

Lastenausgleich durch den Kanton
Neben dem Ressourcenausgleich unter den Gemeinden leistet der Kanton den Gemeinden verschiedene Lastenabgeltungen. Diese Lastenabgeltungen betragen insgesamt knapp 22,7 Millionen Franken. Sie werden an diejenigen Einwohnergemeinden ausgerichtet, die in den Bereichen Bildung, Sozialhilfe und Nicht-Siedlungsfläche überdurchschnittliche Lasten tragen. Die Lastenabgeltungen sind so konzipiert, dass nicht die effektiv anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Die einzelnen Lastenabgeltungen bestimmen sich anhand von Masszahlen, die einerseits einen hohen Zusammenhang mit den Kosten haben, andererseits aber von Seiten der Gemeinden nicht beeinflusst werden können. Somit ist garantiert, dass die Anreize für eine möglichst effiziente Erfüllung der Aufgaben gegeben sind.

Solidaritätsbeiträge an Sozialhilfekosten
Zudem erhalten Gemeinden, deren Sozialhilfequote mehr als 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts beträgt, einen Solidaritätsbeitrag. Im Jahr 2023 profitieren davon 9 Gemeinden. Die Solidaritätsbeiträge werden von allen Gemeinden mit 10 Franken pro Einwohner/in finanziert.
Die Zahlen des Finanzausgleichs 2023 der einzelnen Gemeinden sind online publiziert: https://www.statistik.bl.ch/web_portal/18_5

Rechtliche Grundlage
Gemäss § 134 der Baselbieter Kantonsverfassung stellt der Kanton den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sicher und schafft damit ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden. Mit der aktuellen Verfügung hat der Regierungsrat den Ressourcen- und den Lastenausgleich für das Jahr 2023 festgelegt.