(pd) Mit sofortiger Wirkung ist im Kanton Basel-Landschaft die Masken- und Testpflicht an öffentlichen und privaten Schulen aufgehoben. Die Einschränkungen der Besuchsrechte in Gesundheitsinstitutionen entfallen ebenso. Bis zum 31. März bestehen bleiben die Testpflicht für Mitarbeitende und die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher der Gesundheitsinstitutionen. Der Regierungsrat hat heute Morgen die entsprechende Verordnung beschlossen.
Anlässlich seiner Sitzung von gestern Mittwoch, 16. Februar, hat der Bundesrat die schweizweiten Covid-19-Massnahmen grösstenteils aufgehoben. Der Regierungsrat des Kanton Basel-Landschaft hat aufgrund dessen die Anpassung der kantonalen Covid-19 Verordnung per heute Donnerstag, 17. Februar, vorgenommen. Entsprechende Eckwerte wurden bereits gestern Mittwoch angekündigt.
Änderungen Covid-19-Verordnung des Kantons Basel-Landschaft
Die Anpassung der kantonalen Covid-19-Verordnung sieht folgende Änderungen vor: – Die Maskenpflicht an Schulen ist auf allen Stufen und in Einrichtungen der Kinderbetreuung aufgehoben. – Die Testpflicht an Schulen ist auf allen Stufen aufgehoben, eine Teilnahme wird jedoch weiterhin empfohlen. – Die Einschränkungen des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist aufgehoben.
Bestehen bleibt bis zum 31. März 2022: – Die Testpflicht für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe. – Die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher und Mitarbeitende mit direktem Klientenkontakt in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe. Die generelle Maskenpflicht in den beiden erstgenannten Institutionen wird neu durch die Bundes-Verordnung abgedeckt, die Maskenpflicht in Einrichtungen der Behindertenhilfe regelt die kantonale Verordnung.
Weitere Auswirkungen Bundesrats-Beschlüsse
– Die repetitiven Massentests im Rahmen vom «Breiten Testen Baselland» werden an den Schulen bis zum 31. März weitergeführt. Ebenso für Organisationen der kritischen Infrastrukturen. Für Firmen und die Kantonsverwaltung wird das Angebot per 21. Februar 2022 eingestellt. – Für Fasnachtsaktivitäten bestehen seitens Kanton keine covid-19-bedingten Auflagen mehr, die Bewilligung von entsprechenden Schutzkonzepten entfällt. – Die Homeoffice-Empfehlung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung ist aufgehoben.