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Bauernverband Aargau: Weltfremde Schikane

(bva) Der Bauernverband Aargau (BVA) nimmt mit grossem Erstaunen Kenntnis vom Vorgehen der Abteilung für Baubewilligung des Kantons Aargau. In einem Schreiben vom 15. Juli weist sie die Gemeinden darauf hin, dass ausserhalb der Bauzone – und davon sind die meisten Landwirtschaftsbetriebe betroffen - ein Baugesuch eingereicht werden müsse, wenn aufgrund der Unwetterschäden mehr als ein paar einzelne Ziegel ersetzt werden müssten. «Das ist Schikane in Reinkultur!», schreibt der Bauernverband in einer ersten Reaktion.

Seit Wochen wüten schwere Unwetter in der Schweiz und auch im Aargau. Durch die Unwetter wurden neben den landwirtschaftlichen Kulturen auch viele Bauten in der Landwirtschaftszone stark beschädigt. Dächer wurden vom Hagel durchlöchert oder vom Wind abgedeckt. Die darunter liegenden Heuvorräte werden nass oder mit Ziegel oder Eternitstücken übersät und damit teilweise unbrauchbar. Es ist offensichtlich, dass in solch einer ohnehin psychisch und finanziell belastenden Situation jeder Betroffene möglichst schnell sein Dach reparieren und so weiteren Schaden an den Futtervorräten und Folgeschäden an den Gebäuden abwenden will.

Bürokratische Schikanen
Der Bauernverband Aargau (BVA) nimmt mit grossem Erstaunen Kenntnis vom Vorgehen der Abteilung für Baubewilligung des Kantons Aargau. In einem Schreiben vom 15. Juli 2021 weist sie die Gemeinden darauf hin, dass ausserhalb der Bauzone – und davon sind die meisten Landwirtschaftsbetriebe betroffen - ein Baugesuch eingereicht werden muss, wenn aufgrund der Unwetterschäden mehr als ein paar einzelne Ziegel ersetzt werden müssen. Der BVA ist überzeugt, dass die Gemeinden bürgernah und verhältnismässig handeln werden. Sie sind sich der aussergewöhnlichen Situation nämlich bewusst und werden den vom Unwetter betroffenen Gebäudeeigentümer nicht noch mit bürokratischen Schikanen zusätzliche Steine in den Weg legen, sondern die Betroffenen nach Möglichkeit in der schnellstmöglichen Sicherung der noch verbleibenden Futtervorräte und der Reparatur der betroffenen Gebäude unterstützen.
Der BVA ist vom Vorgehen der Abteilung für Baubewilligung enttäuscht. Er hofft, dass das praxisferne und bürgerfeindliche Schreiben vom Kanton zurückgezogen und entsprechend korrigiert wird. Zukünftig wird von der Abteilung für Baubewilligung eine der jeweiligen Situation angepasste Vorgehensweise erwartet. Nämlich eine Vorgehensweise und Kommunikation, welche den juristischen Spielraum nutzt und nicht nur stures Beamtentum zu Tage fördere.
Im Weiteren zeigt sich der BVA sehr erstaunt darüber, dass eine Abteilung sich selber (und allen Betroffenen) mit dem kommunizierten Vorgehen unnötigerweise zusätzliche Arbeit aufhalsen will. Da frage man sich, ob dieses oberbürokratische Vorgehen nur gewählt wurde, um kantonale Arbeitsstellen zu sichern.
Allen von den Unwetter betroffenen Personen wünscht der BVA viel Kraft und eine möglichst schnelle und vollständige Behebung der entstandenen Schäden an den Gebäuden.