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Bezirks- und Kreiswahlen vom 18. Juni: Urnenwahlen im Bezirk Aarau und im Kreis VII des Bezirks Bremgarten

(pd) Für die Ersatzwahlen einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Aarau und einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters im Kreis VII des Bezirks Bremgartenfinden am 18. Juni Urnenwahlen statt. Für die weiteren zur Wahl ausgeschriebenen Ämter in den Bezirken Bremgarten, Laufenburg und Zurzach sowie im Kreis XVII (Bezirk Zurzach) ist jeweils nur eine Kandidatur eingegangen, weshalb Nachmeldefristen angesetzt werden.

Aufgrund von Rücktritten bisheriger Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber wurden an den Bezirksgerichten Aarau, Bremgarten und Laufenburg Ersatzwahlen von je einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters und in den Bezirken Laufenburg und Zurzach Ersatzwahlen je eines Mitglieds des Schulrats des Bezirks notwendig. Daneben sind im Kreis VII des Bezirks Bremgarten die Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters und im Kreis XVII (Bezirk Zurzach) die Ersatzwahl von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern neu zu besetzen. Die Ersatzwahlen wurden auf den 18. Juni ausgeschrieben. Nach Ablauf der Anmeldefrist von heute Freitag, 21. April, 12 Uhr, steht fest, dass es am 18. Juni mindestens zu zwei Urnenwahlen kommt. Für die anderen ausgeschriebenen Ämter werden Nachmeldefristen angesetzt, da gleich viele oder weniger Kandidaturen eingereicht wurden, als Sitze zu besetzten sind.

Urnenwahlen im Bezirk Aarau und im Kreis VII des Bezirks Bremgarten

Für das vakante Amt einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters am Bezirksgericht Aarau sind bis zum Ablauf der Anmeldefrist folgende vier Kandidaturen eingegangen: Sandy Ambil (parteilos), Michael Ganz (glp), Gertrud Jost-Treyer (SVP), Christian Keppler (FDP).

Im Kreis VII des Bezirks Bremgarten liegen für das ausgeschriebene Amt einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters zwei Kandidaturen vor: Karl Heinz Graf, Oberlunkhofen (FDP), Reto Studer, Jonen (parteilos).

Über die Besetzung dieser Ämter wird am 18. Juni an der Urne entschieden.

Nachmeldefristen in den Bezirken Bremgarten, Laufenburg und Zurzach

Für die Ersatzwahlen je einer Bezirksrichterin/eines Bezirksrichters an den Bezirksgerichten Bremgarten und Laufenburg sowie je eines Mitglieds des Schulrats der Bezirke Laufenburg und Zurzach ging bis zum Ablauf der Anmeldefrist jeweils eine Kandidatur ein. Da für diese Ersatzwahlen nicht mehr Kandidaturen vorliegen, als Sitze zu vergeben sind, werden am Mittwoch, 26. April, im kantonalen Amtsblatt Nachmeldefristen von fünf Tagen angesetzt, innert welcher weitere Anmeldungen eingereicht werden können. Die Nachmeldefristen enden am Montag, 1.Mai, 12 Uhr. Sollten bis dahin keine weiteren Anmeldungen eingehen, werden die angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt und es finden am 18.Juni keine Urnenwahlen für diese Ersatzwahlen statt. Folgende Personen würden als in stiller Wahl gewählt erklärt: Monica Imhof, Wohlen (SP), als Bezirksrichterin am Bezirksgericht Bremgarten, Astrid Bieri, Laufenburg (SP), als Bezirksrichterin am Bezirksgericht Laufenburg, Carmen Sterthaus, Oeschgen (FDP, SVP, SP, Grüne, EVP), als Mitglied des Schulrats des Bezirks Laufenburg, Peter Wiedemeier, Tegerfelden (glp), als Mitglied des Schulrats des Bezirks Zurzach.

Nachmeldefrist im Kreis XVII (Bezirk Zurzach)

Auch für die Ersatzwahl von zwei Friedensrichterinnen/Friedensrichtern im Kreis XVII (Bezirk Zurzach) hat sich bis zum Ablauf der Anmeldefrist nur eine Kandidatin angemeldet: Franziska Richle Spälti, Klingnau (Die Mitte). Es wird ebenfalls am Mittwoch, 26. April im kantonalen Amtsblatt eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert welcher weitere Anmeldungen eingereicht werden können. Treffen bis zum Ablauf der Nachmeldefrist vom 1. Mai, 12 Uhr, keine weiteren Kandidaturen ein, wird die angemeldete Kandidatin als in stiller Wahl gewählt erklärt. Für den noch zu vergebenden Sitz wäre am 18. Juni eine Urnenwahl durchzuführen.Trifft bis zum Ablauf der Nachmeldefrist eine weitere Kandidatur ein, werden beide Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt.Sofern mehr als eine weitere Anmeldung eingeht, ist für beide Sitze am 18.Juni eine Urnenwahl durchzuführen.