(pd) Der Baselbieter Regierungsrat hat die Abstimmungsgegenstände für den 13. Februar 2022 festgelegt. Neben einer allfälligen Nachwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter finden an diesem Wochenende voraussichtlich vier eidgenössische und zwei kantonale Abstimmungen statt.
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 13. Februar 2022 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen: • Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» • Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» • Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) • Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Die Vorlagen 3 und 4 kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Bundeskanzlei wird über das Zustandekommen der Referenden informieren.
Kantonale Abstimmungen
Es werden am 13. Februar 2022 folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen: • Formulierte Gesetzesinitiative «Klimaschutz» (LRV 2020/286) • Teilrevision der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft betreffend Volksinitiativen (LRV 2021/172) .
Allfällige Nachwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter
Die Wahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter findet am 28. November 2021 statt. Eine allfällige Nachwahl fällt auf den 13. Februar 2022. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Landeskanzlei ist am Montag, 6. Dezember 2021, 17.00 Uhr.