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BL: Aufgaben- und Finanzplan 2026–2029 im Landrat: Budgetanträge

(pd) Mitte Dezember findet die Sitzung des Landrats zur Beschlussfassung zum Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026–2029 statt. Aus dem Landrat wurden zwanzig Anträge (15 Budgetanträge, 5 AFP-Anträge) zum AFP 2026–2029 eingereicht. Der Regierungsrat lehnt alle ab.

Gleichzeitig beantragt die Regierung fünf Anpassungen am AFP 2026–2029, unter anderem einen Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent sowie eine generelle Lohnanpassung beim Kantonspersonal von 0,66 Prozent. Im Budget 2026 würde damit ein Defizit von 40,6 Millionen Franken resultieren.
Aus dem Landrat wurden zwanzig Anträge zum AFP 2026–2029 eingereicht. Ein Antrag betrifft die Gerichte. Der finanziell bedeutendste Antrag mit 16 Millionen Franken pro Jahr betrifft die Prämienverbilligung und verlangt eine Erhöhung der Richtprämien bezogen auf die Veränderung der Krankenkassenprämien. Der überwiesene AFP enthält bereits die verlangte Richtprämienerhöhung. Deshalb ist der vorliegende Antrag nicht notwendig. 
Der Regierungsrat lehnt alle Anträge ab, weil er davon überzeugt ist, dass er mit den bereits berücksichtigten Mitteln im AFP 2026–2029 diese Aufgaben zielführend erfüllen kann.

Regierungsrat beantragt Teuerungsausgleich (0,3 Prozent) und generelle Lohnanpassung (0,66 Prozent)
Der Regierungsrat beantragt fünf Anpassungen im AFP 2026–2029. Unter anderem betrifft ein Antrag des Regierungsrats den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal. Dieser beträgt 0,3 Prozent und kostet 2,2 Millionen Franken ab dem Budget 2026. Zusätzlich beantragt der Regierungsrat eine generelle Lohnanpassung beim Kantonspersonal. Letztes Jahr konnte kein Teuerungsausgleich gewährt werden (siehe auch LRV 2025/464 zum Teuerungsausgleich 2026). Die 0,66 Prozent berechnen sich aus der letztjährigen Teuerung von 1,3 Prozent minus den bereits vorgeleisteten 0,64 Prozent.