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BL: Behindertengerechte Anpassung von Bushaltestellen

(bl) Der Regierungsrat informiert den Landrat über den Stand bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bei Bushaltestellen auf Kantonsstrassen. Er beantragt dem Landrat eine Ausgabenbewilligung von 3,3 Millionen Franken für den vorgezogenen Umbau von 20 Bushaltestellen bis Ende 2026, wie die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft mitteilt.

Der Kanton Basel-Landschaft verfolgte die Strategie, Bushaltestellen im Rahmen von Strasseninstandsetzungen oder bei Strassenumgestaltungen anzupassen. Dieses Umsetzungskonzept wurde vom Landrat im Jahr 2019 zur Kenntnis genommen und die Regierung wurde beauftragt, über die Umsetzung zu berichten. Die Strategie führt dazu, dass bis zur Umsetzungsfrist Ende 2023 noch 325 Haltekanten von insgesamt 647 Bushaltestellen nicht dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) entsprechen werden.
Um jeder Gemeinde des Kantons Basel-Landschaft zumindest eine zentrale behindertengerechte Einstiegsmöglichkeit zu bieten, sollen auf Kantonsstrassen 20 Haltekanten, die im Rahmen der ordentlichen Strasseninstandsetzungen erst nach 2028 realisiert werden, bereits bis Ende 2026 umgebaut werden. Dazu beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine zusätzliche Ausgabenbewilligung von 3,3 Millionen Franken.
Gemäss BehiG des Bundes ist der Kanton verpflichtet, Benachteiligungen beim Zugang zu einem Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs zu verhindern. Ziel ist, dass mobilitätseingeschränkte Personen den öffentlichen Verkehr autonom nutzen können.