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BL: Beschlossene Vorlagen und Stellungnahmen des Regierungsrats - Schriftliche Antworten

(pd) Der Kanton Basel-Landschaft hat in seiner jüngsten Sitzung Stellung genommen zu verschiedenen Interpellationen. Auserdem legt der Regierungsrat Berichte zu verschiedenen Postulaten sowie Stellungnahmen an den Bund vor.

Beantwortung der Interpellation 2021/728 «2G-Regelung im Baselbiet»
Die Regierung erläutert die Einführung einer 2G-Aufforderung an das Personal in kantonalen Impfzentren. Dem Regierungsrat ist kein Fall bekannt, bei dem seitens Arbeitgeber ein bestehendes Vertragsverhältnis aufgelöst wurde, weil ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Impfzentren kein Impf- oder Genesenenzertifikat vorweisen konnte.

Beantwortung der Interpellation 2021/556: «Unverantwortliche Panikmache»
Die Interpellation bezieht sich auf eine Medienmitteilung der Gemeinde Allschwil zu Resultaten von Sickerwasseruntersuchungen am Standort der ehemaligen Deponie Roemisloch in Frankreich. In seiner Antwort erläutert der Regierungsrat, dass der Kanton nur auf seinem Hoheitsgebiet Untersuchungen durchführen und daraus abgeleitet Massnahmen vornehmen kann und dies nur dann, wenn Überschreitungen von Anforderungswerten aus der Gewässerschutzgesetzgebung vorliegen. Der von Sickerwässern aus dem ehemaligen Standort Roemisloch potenziell betroffene Mülibach in Allschwil wird vom Amt für Umweltschutz und Energie jährlich untersucht. Bisher konnte keine Gefährdung festgestellt werden.

Beantwortung der Interpellation 2021/680: «Deponie Roemisloch – Giftstoffe entweichen»
Die langjährigen Untersuchungen des Kantons auf verschiedene Substanzen aus der ehemaligen Deponie, die immer noch potenziell im Wasser des Mülibachs vorkommen könnten, haben zu keinen Beanstandungen nach der eidg. Gewässerschutzgesetzgebung geführt. Jedoch wurden in einigen Bachwasserproben Überschreitungen der Anforderungswerte für Pflanzenschutzmittel festgestellt Der Kanton informiert die Gemeinde jeweils über seine Untersuchungsresultate. Über die Kontakte der Gemeinde Allschwil mit dem Groupement d’intérêts pour la sécurité des décharges de la Région bâloise (GI DRB)hat der Kanton keine näheren Kenntnisse.

Beantwortung der Interpellation 2021/557: «Wo steht die Sanierung der Deponien im Kanton
Basel-Landschaft fünf Jahre nach Sanierungsabschluss der Deponie Bonfol (JU)»
Der Regierungsrat legt den aktuellen Bearbeitungsstand von Standorten dar, die im Kataster der belasteten Standorte mit «Sanierungsbedarf» erfasst sind. Er nennt zudem die gesetzlichen Grundlagen des altlastenrechtlichen Bearbeitungsprozesses sowie die Faktoren, die zu Verzögerungen dieses Prozesses führen können und zeigt auf, wie der Kanton Basel-Landschaft die Kostentragung gemäss Verursacherprinzip sicherstellt.

Beantwortung der Interpellation 2021/560: «Revision des Raumplanungs- und Baugesetzes des Kantons Basel-Landschaft»
Aus Sicht des Regierungsrats ist Handlungsbedarf für eine Überprüfung des Raumplanungs- und Baugesetzes vorhanden. Ob daraus eine Gesamtrevision folgen muss oder diese besser in themenspezifischen Teilrevisionen angegangen werden soll, ist in einer fundierten Auslegeordnung zu klären.

Beantwortung der Interpellation 2021/587: Prävention von rassistischer Diskriminierung in Baselland
In seiner Antwort hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton bereits vieles in der Prävention, Sensibilisierung und Beratung im Bereich Diskriminierungsschutz und Umgang mit Rassismus unternimmt. Mit dem Pilotprojekt «Öffnung der Institutionen» wird zudem versucht, bestehende Hürden und Hindernisse auf struktureller und institutioneller Ebene abzubauen.

Bericht zum Postulat 2020/530 «Weniger ist mehr»
Mit dem Postulat wurde der Regierungsrat gebeten zu prüfen, ob und wie andere Grössen als das BIP-Wachstum als zentrale Planungselemente im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) verwendet werden können. Der Regierungsrat ist der Ansicht, gerade mit der Langfrist- und Mittelfristplanung im AFP bereits heute ein ausgewogenes Bild für eine nachhaltige Entwicklung des Kantons abzubilden. Er ist aber bereit, bei Bedarf neue oder andere Indikatoren im AFP aufzunehmen, sofern diesbezüglich zuverlässige Messgrössen vorliegen.

Ausgabenbewilligung für Gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen (GWL) mit dem Kantonsspital Baselland
Für die Finanzierung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL) am Kantonsspital Baselland in den Jahren 2022 bis 2025 beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine jährliche Ausgabe von 10'622'000 Franken. Finanziert werden damit Leistungen, die erbracht, aber nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, so zum Beispiel die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten zum Facharzttitel, Vorhalteleistungen für Katastrophenhilfe, Ambulante Vorhalteleistungen und Stationäre Vorhalteleistungen im Zusammenhang mit der Notfallversorgung, die Medizinische Notrufzentrale (MNZ), die Spitalexterne Onkologie (SEOP) sowie Sozialdienstliche Leistungen.

Ausgabenbewilligung für Gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen (GWL) mit den im Kanton tätigen Rettungsunternehmen
Für die Finanzierung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen (GWL) mit den im Kanton tätigen Rettungsunternehmen in den Jahren 2022 bis 2025 beantragt der Regierungsrat dem Landrat eine jährliche Ausgabe von 3,5 Millionen Franken für das Jahr 2022 und rund 4 Millionen Franken jährlich ab 2023. Finanziert werden damit Leistungen, die erbracht, aber nicht über die Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen. Darunter fallen generelle Vorhaltekosten, Vorhaltekosten im Zusammenhang mit der bodengebundenen Notarztversorgung sowie die Disposition über die Sanitätsnotrufzentrale beider Basel.

Bericht zum Postulat 2019/368 «Für eine Statistik im Bereich der LGBTIQ*-feindlichen Aggressionen»
Der Regierungsrat legt in einem Bericht dar, dass das statistische Erfassen von LGBTIQ*- feindlichen Aggressionen mit diversen Schwierigkeiten verbunden ist. Um weitere Erkenntnisse bezüglich Anzahl Fälle und Opfererfahrung zu erhalten, beteiligt sich der Kanton an einer schweizweiten Studie, bevor allfällige kantonale Massnahmen geprüft werden.

Stellungnahmen an den Bund und weitere Konsultationen
Stellungnahme an den Bund: Änderung der Liquiditätsverordnung (Besondere Bestimmungen für systemrelevante Banken – «Too-big-to-fail»)
Der Regierungsrat ist mit der geplanten Änderung der Liquiditätsverordnung des Bundes einverstanden.

Stellungnahme an den Bund: Konzept «Schweizweite Bodenkartierung», Konsultationsantwort
Der Regierungsrat befürwortet eine Umsetzung der geplanten schweizweiten Bodenkartierung als Joint Venture zwischen Bund und Kanton. Da der Kanton Basel-Landschaft bereits über eine flächendeckende Kartierung verfügt, müssen die von Kanton bereits getätigten Vorleistungen vollumfänglich angerechnet werden.

Stellungnahme an den Bund: Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung
Der Regierungsrat unterstützt die geplante Verlängerung des summarischen Abrechnungsverfahrens von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und die Wiedereinführung eines Anspruchs auf KAE von zusätzlich berechtigten Personengruppen bis Ende März 2022. Auch mit der befristeten Aufhebung der Karenzzeit für KAE ist der Regierungsrat einverstanden.

Weiterer Beschluss vom 11. Januar 2022: Regierungsrat sistiert eine Dauerbewilligung zur Durchführung von Indoor-Sportanlässen als Grossveranstaltungen
Gestützt auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage hat der Regierungsrat die Dauerbewilligung zur Durchführung von Eishockeyspielen vor Publikum bis und mit 16. Februar 2022 sistiert. Bis dahin dürfen an diesen Indoor-Sportanlässen jeweils höchstens 1'000 Personen in der Halle anwesend sein.