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BL: Erstmalige Auszahlung der Kantonsbeiträge an Mietzinsbeiträge der Gemeinden

(pd) Seit Januar 2024 gelten Mindeststandards bei den Mietzinsbeiträgen für armutsgefährdete (Eineltern-) Familien. Von den Gemeinden wurden dafür rund 1,7 Millionen Franken ausgerichtet. Der Kanton beteiligte sich 2024 das erste Mal mit knapp 850'000 Franken oder 50 Prozent dieser Kosten.

Für Familien mit knappem Haushaltsbudget kann die monatliche Miete eine starke Belastung bedeuten. Mit den Mietzinsbeiträgen wird diese finanzielle Belastung reduziert. Seit 2024 übernimmt der Kanton 50 Prozent der durch die Gemeinden ausgerichteten Mietzinsbeiträge. Damit eine Gemeinde die kantonalen Beiträge in Anspruch nehmen kann, muss sie über ein vom Kanton genehmigtes Reglement verfügen. Bis Ende 2024 verfügten von den 86 Baselbieter Gemeinden 72 über ein solches.

271 Familien haben Mietzinsbeiträge bezogen
Im Jahr 2024 haben 30 Gemeinden Mietzinsbeiträge für 271 (Eineltern-) Familien ausgerichtet. Insgesamt haben damit 972 Personen Beiträge erhalten. Pro Familie wurden durchschnittlich 6'238 Franken ausgerichtet, was durchschnittlichen Mietzinsbeiträgen in der Höhe von 1739 Franken pro unterstützte Person im Unterstützungszeitraum entspricht. Pro Monat hat beispielsweise ein 4-Personenhaushalt durchschnittlich einen Mietzinsbeitrag von 834 Franken erhalten.

Verbesserung der Kommunikation und Bekanntmachung
Die Verankerung und Bekanntmachung der totalrevidierten Sozialleistung braucht Zeit. Der Kanton geht daher davon aus, dass die Beiträge über die nächsten Jahre weiter zunehmen werden. Die Möglichkeit der Mietzinsbeiträge muss in der Bevölkerung noch besser bekannt gemacht werden.
Der Kanton wird die Gemeinden weiter sensibilisieren, damit sie für eine gute Sichtbarkeit und Bekanntmachung der Mietzinsbeiträge bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern sorgen. Er unterstützt die Gemeinden ausserdem in der Kommunikation und einer einfachen Gestaltung der Antragsstellung.

Evaluation des Mietzinsbeitragsgesetzes
Da es sich bei den Mietzinsbeiträgen in dieser Form um eine neue Leistung handelt, ist eine regelmässige Evaluation nötig. In der im Juni 2025 vom Regierungsrat verabschiedeten Umsetzungsagenda 2025-2028 der Sozialhilfestrategie wurde eine Massnahme aufgenommen, um die Umsetzung des totalrevidierten Mietzinsbeitragsgesetzes zu überprüfen und zu evaluieren. Eine Überprüfung ist in 2 bis 4 Jahren vorgesehen. Punktuelle Anpassungen der Hilfsmittel, die der Kanton den Gemeinden zur Verfügung stellt, werden basierend auf den praktischen Erfahrungen und Rechtsfragen laufend vorgenommen.