(pd) Der Baselbieter Regierungsrat setzt die Änderung des Strassengesetzes auf den 1. April 2022 in Kraft. Diese sieht vor, dass die Kosten von Bushaltestellen inkl. der Möblierung (Wetterschutz) an Kantonsstrassen neu vollständig vom Kanton getragen werden.
Die Kosten für Bushaltestellen an Gemeindestrassen sollen wie bisher von den Gemeinden getragen werden. Die Gemeinden können beim Kanton für Bushaltestellen an öffentlichen Anlagen von regionaler Bedeutung einen Beitrag von bis zu 50 Prozent beantragen.