(pd) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Eckwerte und den Finanzbedarf für den Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» festgelegt. Die Landratsvorlage wird in den nächsten Wochen fertiggestellt, wenn die letzten offenen Fragen mit den Stakeholdern geklärt sind.
Der Gegenvorschlag sieht eine erstmalige Beteiligung des Kantons an den Kinderbetreuungskosten der Erziehungsberechtigten vor. Dieser Sockelbeitrag soll 25 Prozent der Kosten abdecken und für alle Einkommensstufen gleich sein. In den sogenannten Modellkosten, welche die Berechnungsgrundlage für den Beitrag darstellen, werden zudem die, insbesondere teuerungsbedingten, Kostenerhöhungen der vergangenen Jahre eingerechnet. Aus den vorgesehenen Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung und Entlastung der Erziehungsberechtigten ergibt sich ein Finanzbedarf für den Kanton von rund 36 Millionen Franken pro Jahr, der im Aufgaben- und Finanzplan ab 2027 eingestellt wird.
Im anspruchsvollen Projekt, das gemäss dem Verfassungsauftrag Gemeindestärkung mit den Gemeinden geführt wird, sind noch einige zentrale Punkte der Umsetzung mit den Stakeholdern zu bereinigen. Der Regierungsrat ist zuversichtlich, dass dies in den nächsten Wochen geschieht und die Vorlage zeitnah fertiggestellt werden kann.
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Vorlage ein substanzieller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet und der Kanton Basel-Landschaft dadurch auch als Wirtschaftsstandort attraktiver gemacht werden kann. Gleichzeitig wird von der Investition auch ein Return on Investment durch eine Erhöhung der Beschäftigung und Stärkung des Kinderbetreuungsangebots erwartet.