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BL: Inklusion braucht Substanz – Vorschlag des Bundes greift zu kurz

(pd) Der Regierungsrat Baselland bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie zur tatsächlichen Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung. Er lehnt den indirekten Gegenvorschlag des Bundes zur Inklusions-Initiative ab.

Der vom Bundesrat vorgelegte indirekte Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» wird deren zentralen Anliegen nach mehr Selbstbestimmung und Assistenz für Betroffene nicht gerecht. Dessen Kernstück – der Entwurf eines neuen Inklusionsgesetzes – berücksichtigt nur einen Teil der Menschen mit Behinderungen. Im Sinne der Inklusion müsste der Geltungsbereich jedoch breiter gefasst werden, wie zum Beispiel in der von der Schweiz 2014 ratifizierten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) oder im Baselbieter Behindertenrechtegesetz (BRG BL, §3, Abs. 1, SGS 109). Zudem bleibt unklar, wie das neue Gesetz sinnvoll mit bestehenden Rechtsgrundlagen von Bund, Kantonen und Gemeinden – insbesondere den Strukturen der Behindertenhilfe – verknüpft und koordiniert werden soll.

Fokus auf wenige Lebensbereiche – Risiko für Rückschritte

Besonders ungeeignet für die Förderung einer echten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschenmit Behinderung ist die beinahe ausschliessliche Fokussierung des Gesetzesentwurfs auf dieLebensbereiche Wohnen und – nur in Teilen – Arbeit. Zentrale weitere Aspekte der Inklusion wie etwa Mobilität, Bildung, Gesundheit oder Freizeit bleiben unberücksichtigt. Das BRG BL bezieht bereits heute alle Lebensbereiche ein. Die bislang in einem separaten Bundesgesetz geregelten Vorgaben für die Behindertenhilfe der Kantone sollen zudem in das neue Inklusionsgesetz integriert werden. Dabei wird der Fokus auf die Förderung von institutionellen Strukturen gelegt. Ein inklusiver Ansatz müsste hingegen die individuellen Rechte von Menschen mit Behinderung, ihren Unterstützungsbedarf sowie den
Grundsatz «ambulant vor stationär» ins Zentrum stellen. Das bestehende Baselbieter Behindertenhilfegesetz (BHG BL, SGS 853) erfüllt diesen Anspruch der Personenzentriertheit bereits. Der Regierungsrat sieht im vorgelegten Entwurf zum Inklusionsgesetz deshalb einen Rückschritt.

Zugang zu Assistenz für Personen mit psychischer Behinderung bleibt eingeschränkt

Die mit dem indirekten Gegenvorschlag entworfenen Anpassungen am Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG) können zwar grundsätzlich als positiv beurteilt werden. Jedoch bleiben wesentliche Lücken bestehen – insbesondere im erschwerten Zugang zum Assistenzbeitrag für psychisch behinderte Menschen. Eine Weiterentwicklung der Invalidenversicherung in Richtung echter Inklusion erfordert jedoch einen systematischen Abbau von Erschwernissen beim Zugang zu benötigten Leistungen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat den indirekten Gegenvorschlag zur InklusionsInitiative ab. Er unterstützt die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), welche den Gegenvorschlag ebenfalls ablehnt.