(pd) Der Regierungsrat stellt erfreut fest, dass die Fachkommission gemäss ihren Ausführungen im Inspektionsberichtfesthält, dass es der Jugendanwaltschaft (Juga) trotz schwierigen Umständen gelungen sei, ihren Leistungsauftrag zu erfüllen und ihre Fälle in gesetzter Frist zu bearbeiten.
Zur weiteren Verbesserung der Juga hat die Fachkommission sechs Empfehlungen erlassen. Die Juga und die Sicherheitsdirektion müssen dem Regierungsrat über die Umsetzung dieser Empfehlungen berichten.Eine Herausforderung der Jugendanwaltschaft bildet gemäss Fachkommission nach wie vor die stetig wachsende Geschäftslast. Im Jahr 2020 sei im Vergleich zum Vorjahr eine erneute Zunahme der Falleingänge nach Personen zu verzeichnen gewesen. Besorgniserregend sei dabei nicht nur die anhaltende Zunahme der Delikte seit 2015, sondern auch die Qualität der in Frage stehenden Delikte. So nehmen seit mehreren Jahren Sexual- und Gewaltdelikte zu. Dass die Jugendanwaltschaft trotzdem gute Arbeit leiste und die internen Leistungsziele einhalten konnte, sei nicht selbstverständlich und nur mittels Einsatz von befristeten Stellen möglich gewesen, welche auch weiterhin zur Verfügung stehen müssten.
Sechs Empfehlungen
Die Fachkommissionen gibt zuhanden der Juga und dem Regierungsrat sechs Empfehlungen ab, um die kommenden Herausforderungen wie bisher gut zu bewältigen. Unter anderem sollen die bereits beantragten zusätzlichen Stellen bewilligt werden. Zudem soll dem Aspekt Change-Management im Rahmen der Reorganisation der Juga mit einem Seminar das nötige Gewicht verliehen werden. Um eine einheitliche Praxis der Jugendanwaltschaft und eine wirksame Verteidigung zu gewährleisten, sollen verbindliche Weisungen erlassen werden. Diesen und den übrigen Empfehlungen stehen sowohl Regierungsrat wie Jugendanwaltschaft positiv gegenüber.
Fachkommission zur Unterstützung des Regierungsrats
Gemäss Paragraf 9 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JstPO) beaufsichtigt der Regierungsrat die Jugendanwaltschaft. Der Regierungsrat zieht zur Ausübung seiner Aufsicht eine Fachkommission bei. Diese führt von sich aus oder im Auftrag des Regierungsrats Inspektionen durch und berichtet sowohl dem Regierungsrat als auch der landrätlichen Justiz- und Sicherheitskommission über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit.