Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Leichter Regen
13.7 °C Luftfeuchtigkeit: 85%

Dienstag
7.9 °C | 17.9 °C

Mittwoch
8.3 °C | 15.3 °C

BL: Mehr Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten ausserhalb der Kernzone möglich

(pd) Die geltenden Richtlinien zur Umsetzung von Solaranlagen in ISOS-A-Gebieten (Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) ausserhalb der Kernzone wurden überprüft und angepasst. Neu können in mehr als Dreiviertel dieser Gebiete vereinfacht Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese «genügend angepasst» sind. In den meisten übrigen Gebieten sind Solaranlagen schon heute bewilligungsfrei.

Im Baselbiet braucht es schon heute bei 93 Prozent der Dachflächen in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Bewilligung für Solaranlagen. Eine einfache Meldung genügt. Bei den übrigen sieben Prozent der Dachflächen konnten schon heute auf gut zwei Dritteln der Dachflächen «genügend angepasste» Solaranlagen bewilligt werden. Somit führte die bisherige Umsetzung der Bundesvorgaben nur in etwa zwei bis drei Prozent der Siedlungsfläche zu einer negativen Beantwortung eines Gesuchs. Mit den angepassten Richtlinien der Kantonalen Denkmalpflege wird dieser bereits kleine Wert nochmals reduziert.
Bewilligungspflichtig sind Solaranlagen prinzipiell in Kernzonen und Schutzzonen sowie bei durch Bund oder Kanton geschützten Bauten und Anlagen. Für die sogenannten ISOS-Gemeinden (rund ein Drittel aller Baselbieter Gemeinden) sind mit Kriterien festgelegte höhere Schutzziele einzuhalten. Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) führt auch Gebiete auf, die ausserhalb der Kernzonen liegen. Für diese Gebiete hat die Denkmalpflege basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen eine Lockerung der Kriterien erarbeitet. Neu können auf rund 77 Prozent dieser ISOS-A-Gebiete ausserhalb von Kernzonen Solaranlagen bewilligt werden, sofern diese optisch «genügend angepasst» sind. Der Schweizerische Fachverband für Sonnenenergie Swissolar erachtet den vorliegenden Ansatz mit der differenzierten Betrachtung der ISOS-Gebiete und die Kriterien als nachvollziehbar und sehr innovativ. Die Wegleitung mit den Richtlinien und Kriterien wird in den kommenden Tagen im Internet aufgeschaltet und den Gemeinden zugestellt.
Die strengeren Kriterien gelten weiterhin für kantonal geschützte Objekte, ISOS-Gebiete sowie Baugruppen und Einzelelemente mit Erhaltungsziel A, sofern diese in Kernzonen liegen oder gemäss ISOS eine besondere Bedeutung aufweisen. Eigentümerschaften, für die es aufgrund der Abwägung von denkmalpflegerischen und umweltschützerischen Interessen nicht möglich ist, eine eigene Solaranlage zu installieren, können bei einem Stromanbieter Sonnenstrom kaufen. Die Stromproduktion ist nicht ortsgebunden und auf grossen Dächern einfacher, effizienter und wirtschaftlicher als in den historisch gewachsenen, kleinteiligen Ortskernen. Mit einer grösseren Anlage auf einem geeigneten Dach, beispielsweise einem Gewerbebau, kann pro eingesetztem Franken etwa doppelt so viel Strom produziert werden. Die Beteiligung an einer grösseren Anlage stellt daher oft aus ökologischer und ökonomischer Sicht eine klar sinnvollere Lösung dar.