(pd) Der Baselbieter Regierungsrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG) «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» Stellung genommen. Er unterstützt die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage und begrüsst die Absichten zur Etablierung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zur Fokussierung auf den Produktlebenszyklus. In Ergänzung und speziell im Hinblick auf den Baustoffkreislauf schlägt der Regierungsrat vor die Einführung einer nationalen Lenkungsabgabe auf deponierte Abfälle.
Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) am 11. Oktober 2021 einen Vorentwurf zur Änderung des eidgenössischen Umweltschutzgesetzes (USG) angenommen. Die entsprechende Vorlage wurde im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens u.a. den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.
Ganzheitlicher Ansatz
Mit weitreichenden Änderungen will die Kommission die Rahmenbedingungen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz schaffen, die Versorgungssicherheit stärken und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhöhen. Die Vorlage verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz und hat den gesamten Produktlebenszyklus im Blick. Sie setzt nicht erst bei der Abfallverwertung an, sondern bereits bei den vorgelagerten Prozessen wie Teilen, Wiederverwenden, Reparieren und Wiederaufbereiten. Die Vorlage erweitert insgesamt den Handlungsspielraum für den umweltbewussten Umgang mit Ressourcen und Produkten. Ein Schwerpunkt der Vorlage stellt das ressourcenschonende Bauen dar. Mit der Verwendung umweltschonender Recycling-Baustoffe kann die graue Umweltbelastung von Gebäuden und Infrastrukturbauwerken wesentlich reduziert und kostbarer Deponieraum geschont werden.
Rückführung von Ressourcen in den Stoffkreislauf stärken
Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme an den Bund fest, dass die Schweiz über eine gut ausgebaute und leistungsfähige Abfallwirtschaft verfügt. Allerdings ist die Schweizer Abfallwirtschaft in einigen Bereichen nach wie vor in erheblichem Ausmass auf die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen ausgerichtet. Die stoffliche Verwertung von Abfällen und insbesondere die Rückführung von hochwertigen Ressourcen in den Stoffkreislauf geniessen noch nicht den notwendigen Stellenwert. Aus Sicht des Regierungsrats muss die heutige, entsorgungsorientierte Abfallwirtschaft in eine nachhaltige Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft transformiert werden. Die Schweiz trägt dabei als rohstoffarmes Land mit ausgeprägtem Konsumverhalten und hohem Abfallaufkommen eine besondere Verantwortung. Aufgrund der traditionellen Stärken in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Innovation verfügt die Schweiz über eine gute Ausgangslage zur erfolgreichen Umsetzung der notwendigen Transformation der Abfallwirtschaft. Es gilt dabei auch zu bedenken, dass der Wirtschaftsbereich der Umwelttechnologien stark wächst und wirtschaftliche Möglichkeiten für Schweizer Unternehmen bietet. Zentral ist aber für den Regierungsrat auch, dass die Vorlage auf den gesamten Produktlebenszyklus fokussiert und nicht nur die Abfallwirtschaft im Blick hat.
Insgesamt begrüsst der Regierungsrat die Stossrichtung der Teilrevision des Umweltschutzgesetzes «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken». Der Regierungsrat gibt aber zu bedenken, dass der Vollzug im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörden möglich sein muss. Um dies zu gewährleisten, müssen entsprechende Rahmenbedingen geschaffen werden, welche zu einer Intensivierung der Kreislaufwirtschaft führen, ohne dabei zu stark auf «command-and-control» Mechanismen zu setzen. Zu einzelnen Detailänderungen hat der Regierungsrat begründete Anträge und Kommentare formuliert.
Lenkungsabgabe auf Deponien prüfen
Im Weiteren beantragt der Regierungsrat, dass der Vorschlag der Subkommission «Prüfung einer Lenkungsabgabe auf Deponien» im Rahmen der aktuellen Vorlage berücksichtigt wird, und eine nationale Lenkungsabgabe auf deponierte Abfälle im Umweltschutzgesetz (USG) festgeschrieben wird. Dies vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig mineralische Bauabfälle teilweise aus wirtschaftlichen Gründen deponiert werden, weil die Verwertung teurer ist als die Deponierung. Um die vorhandenen Fehlanreize zu korrigieren, muss dem Deponieraum deshalb künftig durch eine Abgabe ein angemessener Preis zugeordnet werden. Damit werden die Recycling-Kreisläufe wirtschaftlich konkurrenzfähig, verwertbare Bauabfälle können zu Recycling-Baustoffen aufbereitet werden und wertvoller Deponieraum wird geschont.