(pd) Der Regierungsrat nimmt Stellung zum Tätigkeitsbericht 2024–2025 der Fachkommission Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft betreffend Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft. Er zieht eine positive Bilanz und dankt den Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft und der Jugendanwaltschaft für die geleistete Arbeit.
Der Regierungsrat hat aus dem Bericht der Fachkommission erfreut zur Kenntnis nehmen können, dass die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft ungeachtet der als hoch empfundenen Belastung ihre Tätigkeit als abwechslungsreich und interessant wahrnehmen. Er stellt zudem fest, dass es der Staatsanwaltschaft trotz der hohen Arbeitslast gelungen ist, die Leistungsaufträge des Regierungsrats einzuhalten, was der Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft und deren effizienter Arbeitsweise zuzuschreiben sei. Als besorgniserregend werden jedoch die Häufung von Langzeitausfällen und Anzeichen von Überlastung bei Mitarbeitenden der Hauptabteilung Allgemeine Delikte wahrgenommen.
Sechs Empfehlungen betreffend die Staatsanwaltschaft
Im Tätigkeitsbericht der Fachkommission wurden für die Staatsanwaltschaft sechs Empfehlungen formuliert, von denen sich jeweils drei auf den Bereich Personelles und auf das Konzept der Kompetenzbereiche fokussieren.
Empfehlungen betreffend die Jugendanwaltschaft
Auch der Bericht der Fachkommission betreffend die Jugendanwaltschaft wurde vom Regierungsrat erfreut zur Kenntnis genommen. Die Fachkommission betont insbesondere das eingespielte Team von Mitarbeitenden und deren grosses Engagement sowie den starken internen Zusammenhalt. Sie stellt ausserdem fest, dass die Jugendanwaltschaft das Bezugspersonensystem pragmatisch umsetzt und dabei sowohl dem Erziehungsgedanken als auch dem Beschleunigungsgebot und der gleichmässigen Auslastung der Mitarbeitenden hinreichend Rechnung trägt. Die hohe Auslastung der Leitungsebene wurde von der Fachkommission als Herausforderung erkannt. Mit der bevorstehenden Zusammenführung von Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft und der damit verbundenen Übernahme von administrativen Aufgaben durch die Zentralen Dienste der Staatsanwaltschaft sollte jedoch eine Entlastung der Leitungsebene einhergehen. Die Fachkommission stellt daher keinen Bedarf fest, dem Regierungsrat Empfehlungen betreffend die Jugendanwaltschaft vorzuschlagen.
Zwei Empfehlungen zur Anpassung des kantonalen Aufsichtsmodells
Die Fachkommission betont, dass die Ausgestaltung des aktuellen Aufsichtsmodells grundsätzlich überzeuge, weist aber darauf hin, dass die Praxiserfahrungen ein Verbesserungs- und Optimierungspotential aufzeigten. Daher empfiehlt sie, im Rahmen einer kommenden Revision des kantonalen Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) eine Streichung oder Neuformulierung (Erfordernis eines Präsidiums «eines schweizerischen Gerichts» anstatt eines Präsidiums «eines basellandschaftlichen Gerichts») von § 5 Abs. 2 Satz 2 EG StPO sowie eine Streichung des kantonsgerichtlichen Vorschlagsrechts für das gerichtliche Mitglied der Fachkommission gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 EG StPO zu prüfen.
Aufgrund von noch vorhandenem Klärungsbedarf hat der Regierungsrat die Sicherheitsdirektion beauftragt, die sechs Empfehlungen betreffend Staatsanwaltschaft weiterzuverfolgen und dem Regierungsrat zu einem späteren Zeitpunkt allfällige Anträge zu unterbreiten. Zudem erhält die Sicherheitsdirektion den Auftrag, eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung bezüglich Aufsichtsmodell zu prüfen und gegebenenfalls dem Regierungsrat eine entsprechende Landratsvorlage zu unterbreiten.