(pd) Der Regierungsrat hat die kantonale Umsetzung der vom Bundesrat heute Nachmittag kommunizierten Beschlüsse betreffend Covid-Massnahmen beraten und kantonale Eckwerte festgelegt. Die Verordnungsanpassungen wird der Regierungsrat am Donnerstag formell beschliessen und publizieren.
Im Grundsatz hat der Regierungsrat für die kantonale «Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie 2» folgende Eckwerte festgelegt:
- Die Maskenpflicht an Schulen wird auf allen Stufen und in Einrichtungen der Kinderbetreuung per 17. Februar aufgehoben.
- Die repetitiven Massentests im Rahmen des Programms «Breites Testen Baselland» werden an den Schulen bis zum 31. März weitergeführt. Eine Teilnahme wird weiterhin empfohlen.
- Die Einschränkungen des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden per 17. Februar aufgehoben. Die Maskenpflicht für Besuchende in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe bleibt bestehen. Ebenso wird das Programm «Breites Testen Baselland» weitergeführt.
- Das Angebot für das «Breite Testen Baselland» für Firmen und die Kantonsverwaltung wird per 21. Februar eingestellt.
- Für sämtliche Fasnachtsaktivitäten im Kanton Basel-Landschaft müssen keine Schutzkonzepte mehr bewilligt werden.
- Die Homeoffice-Empfehlung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wird aufgehoben.