(pd) Der Regierungsrat beantragt acht Anpassungen am Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2022–2025, wobei die meisten mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie zusammenhängen. Aus dem Landrat wurden fünf Anträge zum AFP 2022–2025 eingereicht. Nur einer davon liegt im Kompetenzbereich des Regierungsrats. Der Regierungsrat lehnt diesen ab. Der Saldo der Erfolgsrechnung verschlechtert sich leicht, es verbleibt aber ein Überschuss im Budget 2022 von mindestens 2,5 Millionen Franken.
Der Regierungsrat hat im September 2021 den AFP 2022–2025 mit Überschüssen in der Erfolgsrechnung von 9 bis 82 Millionen Franken in allen vier Planjahren präsentiert. Dies wurde trotz Covid-19-Pandemie erreicht, indem das Wachstum des Aufwands gedämpft werden konnte und Schwerpunkte verantwortungsvoll und mit Augenmass gesetzt wurden.
Anträge des Regierungsrats zum Budget 2022 hängen primär mit Covid-19 zusammen
Der Regierungsrat beantragt acht Anpassungen am AFP 2022–2025. Fünf davon betreffen Massnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie. Die Entwicklung der Pandemie seit der Überweisung des AFP 2022–2025 im September 2021 erfordert zumindest zu Beginn des Jahres 2022 weitere Massnahmen im Bereich Testen, Impfen und wissenschaftliche Arbeiten. Zudem muss inzwischen damit gerechnet werden, dass auch im nächsten Jahr intensivmedizinische Kapazitäten benötigt werden.
Ein weiterer Antrag des Regierungsrats betrifft den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal. Dieser war im Entwurf des Regierungsrats zum AFP 2022–2025 nicht enthalten. Die bisher geplanten Mittel für gerontopsychiatrische Langzeitpflege verschieben sich zudem um ein Jahr, was das Budget 2022 entlastet. Der letzte Antrag des Regierungsrats betrifft das Perinatalzentrum des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB).
Anträge aus dem Landrat führen zur Verbesserung der Kantonsfinanzen
Aus dem Landrat wurden fünf Budgetanträge zum AFP 2022–2025 eingereicht. Die Annahme aller Anträge würde den Staatshaushalt um jährlich 1,1 Millionen Franken entlasten. Der finanziell bedeutendste Antrag betrifft die Gerichte, bei denen gemäss Antrag aus dem Landrat die geplante Erhöhung des Personalaufwands rückgängig gemacht werden soll. Der einzige Antrag aus dem Landrat in der Kompetenz des Regierungsrats will zusätzliche Mittel für die Fortifikation Hauenstein. Der Regierungsrat lehnt diesen Antrag ab, weil die Vorbereitung und die Koordination dieses Projekts mehr Zeit beanspruchen.
Der Überschuss in der Erfolgsrechnung im Jahr 2022 reduziert sich damit von 9 Millionen Franken auf neu 2,5 Millionen Franken, bei der Annahme sämtlicher Anträge auf 3,6 Millionen Franken