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BL: Regierungsrat überweist kantonales Energiegesetz und zugehöriges Dekret an den Landrat

(pd) Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat Vorschläge zur Änderung des Energiegesetzes und des zugehörigen Dekrets. Die Vorschläge leiten sich aus dem Energieplanungsbericht 2022 ab. Die Vorschläge beinhalten Massnahmen für bestehende Wohnbauten, für Neubauten und für Nicht-Wohnbauten und fallen in die Kompetenz des Landrats. Ebenso schlägt die Regierung vor, dass die Gemeinden eine eigene Energieplanung erstellen. Ziel der Anpassungen ist eine verbesserte Energieeffizienz im Kanton, ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Wärme und beim Strom sowie eine Reduktion der Abhängigkeit von Energieimporten aus dem Ausland.

Kernelemente der Vorlage bilden Vorgaben einer «erneuerbaren» Heizung sowie zur Photovoltaik (PV)-Eigenstromerzeugung bei Neubauten. Bei neuen Nicht-Wohnbauten sollen Gebäudeautomation und eine Betriebsoptimierung künftig zum Standard werden. Aufgrund der zunehmenden Elektromobilität sollen Neubauten bestimmte Anforderungen an die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur erfüllen. Ausserdem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit Ladeinfrastrukturen in Mehrparteiengebäuden künftig finanziell gefördert werden können. Gemeinden wiederum sollen für ihr Gebiet innert nützlicher Frist eine eigene Energieplanung erstellen.
Mit Ausnahme der Vorgabe an die Gemeinden zur kommunalen Energieplanung gehen die Vorschläge auf die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich aus dem Jahr 2014 (MuKEn 2014) zurück. Andere Kantone haben diese Mustervorschriften in vergleichbarer Form bereits eingeführt. Bei der PV-Eigenstromerzeugung wurden die Anforderungen gegenüber dem Vorschlag in der MuKEn 2014 bewusst angehoben, weil sich der Trend zur Elektrifizierung im Gebäudebereich und insbesondere zu Elektromobilität seit 2014 doch wesentlich verstärkt hat. Des Weiteren sind die PV-Anlagen mit den hohen Energiepreisen unlängst auch finanziell sehr attraktiv geworden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen lösen Investitionen im Kanton aus und setzen positive Impulse für die regionale Wirtschaft, von der zuvorderst die KMU in der Region profitieren können. Sie sorgen dafür, dass weniger Mittel für fossile Energien ins Ausland abfliessen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie vom Ausland mittelfristig deutlich abnehmen. Die Massnahmen dienen aber auch der Versorgungssicherheit, da die Energieeffizienz verbessert und mehr Energie vor Ort erzeugt wird. Das trägt mittelfristig dazu bei, das Risiko von Versorgungsengpässen zu verkleinern.

Mehrheit begrüsst Änderungsvorschläge zum Energieplanungsbericht
Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat im Auftrag des Regierungsrats zwischen dem 26. Januar und dem 25. April 2022 zu den vorgeschlagenen Massnahmen eine Vernehmlassung durchgeführt. Bei der Bau- und Umweltschutzdirektion gingen im Rahmen dieser Vernehmlassung insgesamt 64 Stellungnahmen ein. Erwartungsgemäss hätten sich vereinzelte Akteure noch stärkere Massnahmen gewünscht, andere wiederum einen gänzlichen Verzicht auf die Vorlage. Die überwiegende Mehrheit der Akteure begrüsst indes sowohl die Vorlage als Ganzes als auch die einzelnen Massnahmen. Aus der breiten Zustimmung kann abgeleitet werden, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Grundsatz als ausgewogen und zielführend eingestuft werden. Der Regierungsrat hat deshalb bei der Überarbeitung darauf verzichtet, Massnahmen aus der Vorlage zu streichen, oder weitergehende Massnahmen, wie solche gerade kürzlich auch mit parlamentarischen Vorstössen gefordert wurden, zusätzlich in die Vorlage aufzunehmen.
Mit der Vorlage an den Landrat beantragt der Regierungsrat, die Vorstösse 2019/212 «Eigenstromerzeugung bei Neubauten», 2019/814 «Strategie zur Nutzung der Solarenergie im Baselbiet» und 2020/35 «Förderung von E-Parkplätzen für Mieterinnen und Mieter» abzuschreiben.
Die Vorlage an den Landrat leitet sich direkt aus dem Energieplanungsbericht 2022 ab, den der Regierungsrat am 25. Januar 2022 beschlossen und der Landrat am 19. Mai 2022 zur Kenntnis genommen hat. Der Regierungsrat zeigt darin auf, welche Schwerpunkte und neuen Massnahmen er beim Umbau des Energiesystems aktuell als vordringlich erachtet. Der Energieplanungsbericht 2022 bildet einen zentralen Bestandteil der Klimastrategie, welche der Regierungsrat bis 2023 erarbeitet. Im Rahmen seiner Klimastrategie wird der Regierungsrat auch auf weitere Emissionssektoren vertieft eingehen (Landwirtschaft, etc.). Eine nächste energiepolitische Lagebeurteilung folgt mit dem nächsten Energieplanungsbericht in rund vier Jahren.