(pd) Der Baselbieter Regierungsrat gibt den Entwurf einer Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien, Verbänden und Gemeinden. Die Frist für die Vernehmlassung läuft bis zum 12. Januar 2022.
Der Baselbieter Finanzausgleich wurde im Sommer 2020 durch die Firma Ecoplan auf seine Wirksamkeit überprüft. Der Bericht stellt dem Baselbieter Finanzausgleich ein gutes Zeugnis aus. Positiv hervorgehoben wird die klare Trennung zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich. Es gibt aber auch ein gewisses Verbesserungspotenzial. In einem ersten Schritt sollen daher per 2023 formelle Anpassungen und in einem zweiten Schritt per 2025 materielle Anpassungen vorgenommen werden.
Raschere Anpassung des Ausgleichniveaus
Mit dem ersten Schritt soll die Festlegung des Ausgleichsniveaus angepasst werden. Das Ausgleichsniveau unterteilt die Gemeinden in Geber- und Empfängergemeinden. Heute wird das Ausgleichsniveau jeweils für drei Jahre in der Verordnung festgelegt. Wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, musste das Ausgleichsniveau entweder rückwirkend erhöht werden oder das Ausgleichsniveau war zu hoch festgelegt, sodass es zu unerwartet hohen Fondsentnahmen und zu Kürzungen bei den Empfängergemeinden kam. Der Regierungsrat schlägt gemäss der Empfehlung von Ecoplan daher vor, die Periodizität, für welche das Ausgleichsniveau festgelegt wird, von drei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren.
Das Finanzausgleichsgesetz soll daher wie folgt angepasst werden: Das Ausgleichsniveau wird im Rahmen der Finanzausgleichsverfügung im Juni des Vorjahres für jeweils ein Jahr festgelegt. Neu soll zudem die Entnahme aus dem Ausgleichsfonds nicht mehr begrenzt werden, sondern der Fonds soll eine Unter- und eine Obergrenze erhalten. Erst wenn diese Untergrenze unterschritten resp. die Obergrenze überschritten wird, wird das Ausgleichsniveau nachträglich angepasst. Modellrechnungen zeigen, dass dieses Szenario relativ unwahrscheinlich ist.
Höhere Planungssicherheit für die Gemeinden
Die Planungssicherheit für die Gemeinden wird durch diese Umstellung verbessert. Nachträgliche Anpassungen wie im bisherigen System sollten künftig vermieden werden können. An der Verteilung der Gelder unter den Gemeinden ändert sich dadurch nichts.