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BL: Vorlage kantonaler Deponieabgaben lässt Gemeinden aussen vor

(pd) Für die Standortgemeinden der Deponien Bennwil, Hölstein, Liestal, Sissach und Zeglingen, wie für den VBLG, muss die Vorlage 2022/657 «Einführung kantonaler Deponieabgaben» zwingend durch den Landrat angepasst werden.

Zwar sind der VBLG und die direkt betroffenen Gemeinden mit der Zielsetzung einverstanden. Die in der Vernehmlassung eingegebenen Anliegen wurden aber weder in der Vorlage erwähnt noch vom Regierungsrat und auch nicht von den Kommissionsmehrheiten berücksichtigt. Die Vorlage, welche nach dem Motto funktioniert: «der Abfall bei den Gemeinden, das Geld beim Kanton» muss in mehreren Punkten angepasst werden, damit die notwendige Volksabstimmung gewonnen und die Sicherung von zukünftigem Deponieraum garantiert werden kann.
Die Vorlage des Kantons zur Erhebung einer Lenkungsabgabe beinhaltet eine Verfassungsgrundlage für die Erhebung von zusätzlichen Einnahmen. Die Vorlage untersteht daher dem obligatorischen Referendum. Der Kanton möchte mit der Lenkungsabgabe das Recycling von Bauschutt fördern. Durch die neue Abgabe soll die Ablagerung in Deponien verteuert werden. Somit soll in Zukunft weniger Deponieraum nötig werden.
Diese Zielsetzung wird durch den VBLG und die Standortgemeinden von Deponien Bennwil, Hölstein, Liestal, Sissach und Zeglingen ausdrücklich unterstützt.

Teil der Lenkungsabgabe soll an Gemeinden gehen
Allerdings werden die «Lenkungsabgaben» nicht an die Bevölkerung zurückverteilt, sondern fliessen vollumfänglich als frei verfügbare Mittel der Erfolgsrechnung des Kantons zu (Überschuss 2022: 290 Mio. Franken). Gemäss Vorlage sollen also die Gemeinden den Abfall erhalten und neben Lärm und Dreck des Deponiebetriebs auch Landschaftsveränderungen hinnehmen, während der Kanton das Geld einkassiert.
Die Realisierung von Deponieraum ist eigentlich ein partnerschaftlicher Prozess. Der Kanton evaluiert die Standorte und legt sie im KRIP fest. Die Gemeinden müssen die kommunale Nutzungsplanung anpassen und die gesamte Überzeugungsarbeit leisten. Es ist nämlich die Bevölkerung der Standortgemeinden, welche davon überzeugt werden muss, dass der Abfall der gesamten Region Nordwestschweiz bei ihnen abgelagert werden soll.
Im Sinne einer partnerschaftlichen Lösung hatten sich VBLG und die Standortgemeinden der Deponien im Rahmen der Vernehmlassung dafür ausgesprochen, dass Teile dieser Einnahmen an die Standortgemeinden der Deponien fliessen. Diese Anliegen wurden in der Vorlage nicht thematisiert und durch die vorberatenden Kommissionen abgelehnt.
Die Gemeinden fordern deshalb, dass der Landrat die Vorlage im Sinne einer partnerschaftlichen Lösung anpasst. Die erhobenen Abgaben sollen in einen zweckgebundenen Fonds fliessen oder mittels Spezialfinanzierung geregelt werden. Daraus sollen die Standortgemeinden im Verhältnis der abgelagerten Abfallmenge entschädigt werden. Eine solche Entschädigung unterstreicht die partnerschaftliche Problemlösung und kann den politischen Prozess in den Gemeinden unterstützen. Die weiteren Mittel sollen dem Kanton und den Gemeinden für die Sanierung von Altlasten unbekannter Herkunft zur Verfügung stehen.
Die eingangs erwähnten Gemeinden und der VBLG werden darauf hinwirken, dass die Vorlage im Landrat entsprechend angepasst wird. Zudem sollen die restlichen Mittel im Fonds neben Altlastensanierungen des Kantons auch Gemeinden zur Verfügung stehen, welche Altlasten unbekannter Herkunft auf ihren Arealen vorfinden. Sollte die Vorlage sogar noch einmal zurückgestellt werden, bieten der VBLG und die Standortgemeinden der Deponien ihre aktive Mithilfe bei der Erarbeitung einer echten partnerschaftlichen Lösung an.
Deponieraum wird es immer benötigen. Ob das Baselbieter Volk eine Vorlage akzeptiert, welche die Interessen der Gemeinden nicht berücksichtigt, ist mehr als fraglich. Sicher ist aber, dass die Resultate der Debatte im Landrat die zukünftige Entwicklung zur Findung von geeigneten Deponiestandorten beeinflussen werden: Sollten keine Anpassungen erfolgen, werden sich sämtliche Baselbieter Gemeinden gut überlegen müssen, ob sie Deponiestandort werden wollen oder eine zusätzliche Erweiterung am bestehenden Standort ermöglichen sollen.