(pd) "In der Medienmitteilung vom Montag, 20. Juni, hat sich ein Fehler eingeschlichen bezüglich Kostenpflicht der zweiten Auffrischimpfungen. Diese sind nicht erst ab 1. Juli kostenpflichtig, sondern bereits ab Freitag, 24. Juni." Dies teilt der Kanton Basel-Landschaft in einer aktuellen Medieninformation mit.
Zweite Boosterimpfungen (zweite Auffrischimpfungen) werden nur im kantonalen Impfzentrum angeboten. Ab Freitag, 24. Juni, sind diese Impfungen kostenpflichtig. Eine zweite Auffrischimpfung kostet einheitlich 60 Franken. Die Kostenpflicht bezieht sich lediglich auf die zweite Booster-Impfung, die freiwillig gemacht wird. Für schwer immundefiziente Personen ist die zweite Booster-Impfung empfohlen und somit nach wie vor kostenlos. Kostenlos sind zudem Impfungen für die Grundimmunisierung (erste und zweite Impfdosis) und die erste Booster-Impfung. Die Impfung soll nach Möglichkeit über die bestehende Plattform https://covid19.impf-check.ch/ ordentlich gebucht werden, kann aber im Bedarfsfall auch als Walk-In erfolgen. Impfungen für die Grundimmunisierung und die erste Booster-Impfung können weiterhin in Arztpraxen und Apotheken gebucht werden.
Die zweite Booster-Impfung wird für Personen, bei denen dies nicht medizinisch notwendig ist, ausserhalb einer Empfehlung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und einer Zulassung von Swissmedic verabreicht und ist somit sogenannt off-label und kostenpflichtig. Empfohlene Impfungen zur Grundimmunisierung und die erste Booster-Impfung können zusätzlich zum Impfzentrum weiterhin in ärztlichen Praxen oder in Apotheken vorgenommen werden