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Blauzungenkrankheit: Kanton Aargau entschädigt Tierhalterinnen und Tierhalter – Impfung empfohlen

(pd)  Im Kanton Aargau waren seit September 2024 rund 300 Tierhaltungen von der Blauzungenkrankheit (Bluetongue, BT) betroffen. Rindviehhaltungen machten dabei mehr als die Hälfte aus, gefolgt von Schafhaltungen und einer Ziegenhaltung. Tierhaltende, die wegen BT Tierverluste verzeichneten, können beim kantonalen Veterinärdienst Gesuche um Entschädigungen einreichen. Bisher sind über 200 Gesuche eingegangen.


Der Veterinärdienst im Amt für Verbraucherschutz hat seit Dezember 2024 232 Entschädigungsgesuche für BT-Tierverluste erhalten. Betroffen sind zu rund zwei Dritteln Schafe und einem Drittel Rinder (Stand: 28.02.2025).
Sobald der Veterinärdienst die eingegangenen Gesuche geprüft hat, ermitteln in einem nächsten Schritt Schätzungsexpertinnen und -experten des Landwirtschaftlichen Zentrums Liebegg den Wert des Tiers. Sie berücksichtigen dabei Alter, Nutzungsart, Trächtigkeit, Milchleistung und Abstammung des Tiers sowie weitere Faktoren. Basierend darauf und den Richt- und Maximalwerten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird der Veterinärdienst aus der "Rücklage Tiergesundheit" (kantonaler Tierseuchenfonds) die Entschädigungen ausrichten. Die Gesamthöhe der Entschädigungen für die bis Ende Februar eingereichten Tierverluste beträgt schätzungsweise 140'000 Franken. Davon entfallen zirka 35'000 Franken auf Schafe und 105'000 Franken auf Rindvieh.


Impfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen
Mit den steigenden Temperaturen im Frühling werden die krankheitsübertragenden Mücken wieder aktiver. Deshalb werden Massnahmen zum Schutz der Tiere empfohlen. Die Impfung ist die effizienteste Massnahme, die die Tiere vor einer schweren Erkrankung schützt. Der kantonale Veterinärdienst und das BLV empfehlen den Halterinnen und Haltern von Wiederkäuern dringend, ihre Tiere vorsorglich gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen.


Vorgehen bei Verdachtsfällen
Tierhalterinnen und Tierhalter sind angewiesen, umgehend eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kontaktieren, wenn sie verdächtige Symptome wie z. B. Fieber, Atembeschwerden, eine blau verfärbte Zunge, Entzündungen der Schleimhäute oder Fehlgeburten bei ihren Tieren feststellen. Die Tierärztin oder der Tierarzt nimmt eine Probe und lässt diese in einem Labor testen. Bei einem positiven Befund informiert das Labor den kantonalen Veterinärdienst.