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Breite Zustimmung zum geplanten Finanzhilfebeitrag für die Kantonsspital Aarau AG (KSA)

(pd) Das Ergebnis der Anhörung bestätigt die Notwendigkeit eines Finanzhilfebeitrags zur bilanziellen Sanierung der Kantonsspital Aargau AG (KSA). Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine einmalige Ausgabe in der Höhe von 240 Millionen Franken für den Finanzhilfebeitrag an das KSA. Die Bilanzsanierung des KSA ist aus Sicht des Regierungsrats zwingend, um die Überschuldung des KSA und damit einen Konkurs abzuwenden. Der Grosse Rat wird voraussichtlich Anfang Mai 2023 die Vorlage beraten.

Nach der Überprüfung seiner Bilanzwerte Ende 2022 stellte das Kantonsspital Aarau (KSA) einen Wertberichtigungsbedarf in der Höhe von 240 Millionen Franken fest. Eine Bilanzsanierung ist zwingend, um einen Konkurs des KSA abzuwenden. Der Regierungsrat hat deshalb ein Finanzhilfegesuch des KSA gutgeheissen, um das Spital vor der Überschuldung zu bewahren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Die Anhörung zum Finanzhilfebeitrag an das KSA dauerte vom 16. Februar bis am 12. März 2023. In Ergänzung zur formalen Anhörung führte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am 24. Februar 2023 und am 2. März 2023 zwei Online-Veranstaltungen durch. In der Anhörung wurden 61 Stellungnahmen eingereicht. Die grosse Mehrheit der Anhörungsteilnehmerinnen und -teilnehmer befürwortet den vom Regierungsrat geplanten Finanzhilfebeitrag. Grundsätzlich ablehnend äussern sich nur vereinzelte Anhörungsteilnehmende. Aufgrund der mehrheitlich positiven Rückmeldungen betreffend die Notwendigkeit und die Höhe des Finanzhilfebeitrags an das KSA hält der Regierungsrat an seinem Antrag fest. Verschiedene in der Anhörung geäusserte Vorbehalte werden in der Vorlage an den Grossen Rat so weit wie möglich berücksichtigt.
Eine Rückweisung oder Ablehnung des Finanzhilfebeitrags hätte die Überschuldung und den Konkurs des KSA zur Folge. Die Gesundheitsversorgung in der Region wäre nicht mehr im heutigen Mass gewährleistet. Zudem würde der Kanton seine Glaubwürdigkeit als Eigentümer und Partner generell aufs Spiel setzen. Der Regierungsrat erachtet den Finanzhilfebeitrag aus diesen Gründen als zwingend notwendig.
Die finanzielle Belastung durch den Finanzhilfebeitrag fällt beim Kanton in der Jahresrechnung 2022 in Form einer Rückstellung über 240 Millionen Franken an. Das am 16. März 2023 veröffentlichte provisorische Ergebnis der Jahresrechnung des Kantons für das Jahr 2022 zeigt, dass die Rückstellung aufgefangen und die Jahresrechnung 2022 immer noch mit einem Überschuss von 116 Millionen Franken abgeschlossen werden kann.
Der Regierungsrat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass in Ergänzung zur Bilanzsanierung weitergehende Massnahmen zur wiederkehrenden Ergebnisverbesserung zu ergreifen sind. Neben kurzfristigen, rasch wirksamen Massnahmen sind auch mittel- bis langfristige strategische Weichenstellungen unter Berücksichtigung des zukünftigen Leistungsangebots anzugehen. Dabei wird der Regierungsrat die verschiedenen Forderungen und Anliegen aus der Anhörung wie auch aus der im Herbst vorgesehenen Beratung zur Gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2030 (GGpl 2030) berücksichtigen. Das weitere Vorgehen zielt darauf ab, dass das KSA in Zukunft auf einem nachhaltigen finanziellen Fundament steht. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist die Gewährung des Finanzhilfebeitrags an das KSA.

Zwei Vorstösse sollen abgeschrieben werden
Die Fraktionen der Mitte, der FDP, der GLP, der SP und der SVP haben am 22. November 2022 ein (22.342) Postulat (Sprecher Alfons Paul Kaufmann, Wallbach) zur finanziellen Schieflage des KSA eingereicht. Dieses beauftragt den Regierungsrat, diverse Themenfelder und Sachverhalte zu den Entwicklungen beim KSA seit dem Jahr 2012 zu überprüfen, abzuklären und in einem Bericht zusammen mit dem Ausgabenbeschluss aufzuzeigen. Der Regierungsrat hat das Ergebnis seiner Prüfung in einem Bericht als Beilage zur Botschaft an den Grossen Rat zusammengefasst.

Die (23.6) Motion der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW; Sprecherin Sabina Freiermuth, Zofingen) vom 10. Januar 2023 betreffend Begleitmassnahmen für die Finanzhilfe des Kantons an das KSA verlangt vom Regierungsrat, dass er die Bewilligung des vom KSA gestellten Kreditbegehrens über 240 Millionen Franken an klare und messbare Begleitmassnahmen knüpft und diese dem Grossen Rat in der Botschaft zum Ausgabenbeschluss umfassend aufzeigt. Der Regierungsrat beantragt die Entgegennahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung. In der nun vorliegenden Botschaft wird dargelegt, dass keine Bedingungen an die Finanzhilfe geknüpft werden können. Der Regierungsrat zeigt aber die verschiedenen Handlungsfelder in der vorerwähnten Beilage zur Botschaft umfassend auf, die zu einer zukunftsfähigen Strategie des KSA führen sollen. Der Regierungsrat wird die Kommission GSW regelmässig über den Stand und Fortschritt der diesbezüglichen Arbeiten informieren.

Weiteres Vorgehen
Nach der Beratung der Botschaft in den Kommissionen GSW und Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) wird der Grosse Rat im Mai oder spätestens im Juni 2023 über den einmaligen Ausgabenbeschluss entscheiden. Gegen diesen Beschluss kann das Referendum ergriffen werden. Die Frist dazu beträgt drei Monate. Eine allfällige Volksabstimmung könnte am 19. November 2023 oder spätestens im Dezember 2023 stattfinden.