(pd) Der Kanton Aargau folgt bei der Umsetzung der Auffrischimpfungen den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) und des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Eine Auffrischimpfung steht Personen ab 65 Jahren sowie Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen voraussichtlich ab dem 15. November zur Verfügung. Eine Anmeldung ist ab 4. November möglich. Personen ohne Zugang zum Internet erhalten weiterhin in Apotheken Unterstützung bei der Anmeldung oder können sich in vielen Apotheken oder allenfalls beim Hausarzt impfen lassen. Eine telefonische Terminreservation ist nicht möglich.
Die Arzneimittelbehörde Swissmedic hat den beiden mRNAImpfstoffen von Moderna und Pfizer/BioNTech am 26. Oktober 2021 eine Zulassung für Auffrischimpfungen (dritte Dosis) erteilt. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben einen ersten Entwurf der Empfehlungen für die Umsetzung dieser Auffrischimpfungen publiziert. Die Veröffentlichung der geltenden Empfehlungen ist für Mitte kommender Woche angekündigt. Der Kanton Aargau folgt diesen Empfehlungen und ist derzeit daran, die letzten Vorbereitungen zu treffen. Eine Auffrischimpfung wird frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfdosis verabreicht. Bei genesenen Personen beginnen die sechs Monate nach der ersten Impfung
zu laufen.
Wie zu Beginn des Jahres werden Bewohnerinnen und Be-wohner von Pflegeheimen vor Ort geimpft. Neben den Auf-frischimpfungen sind dabei weiterhin Erstimpfungen für noch ungeimpfte Personen möglich. Alle anderen Personen über 65 Jahren erhalten die Auffrischimpfung in einem Impfzent-rum oder in einer Impfapotheke. Auch Arztpraxen können Auffrischimpfungen durchführen.
Anmeldung nötig für Impfungen in Impfzentren
Wer eine Auffrischimpfung möchte und 65 Jahre alt oder älter ist, braucht dafür einen Termin. Eine Terminbuchung ist ab dem 4. November über die Plattform www.ag.ch/covid-impfanmeldung möglich. Wer keinen Zugang zum Internet hat, erhält weiterhin in den Aargauer Apotheken Unterstützung bei der Terminbuchung – jedoch ebenfalls erst ab dem 4. November. Zuvor ist eine Terminbuchung auch in den Apotheken nicht möglich. Eine telefonische Terminreservation ist nicht möglich. Viele Apotheken führen zudem selbst Auffrischimpfungen durch, jedoch ausschliesslich mit dem Impfstoff des Herstellers Moderna. Eine Übersicht über die Impfapotheken im Aargau bietet die Webseite www.impfapotheke.ch.
Für die Auffrischimpfung ist derselbe Impfstoff empfohlen wie für die erste Impfdosis. Der Impfstoff von Pfizer/BioN-Tech steht aus logistischen Gründen nur an den Standorten des Kantonsspitals Aarau sowie des Kantonsspitals Baden in Baden und im Shoppingcenter Tivoli zur Verfügung. Dies ist bei der Terminbuchung unbedingt zu berücksichtigen. Wer eine Auffrischimpfung mit dem Moderna-Impfstoff benötigt, erhält diese in allen Impfzentren, bei den Impfapotheken wie auch bei den impfenden Arztpraxen.
Es steht genügend Impfstoff zur Verfügung, um allen Interessierten in den nächsten Wochen eine Auffrischimpfung zu ermöglichen. Termine sind ab dem 4. November 2021 über www.ag.ch/covid-impfanmeldung buchbar. Vorerst sind Termine bis Ende Jahr freigegeben. Es ist nicht möglich, alle an einer Auffrischimpfung interessierten Personen in der ersten Woche zu impfen. Das Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) bittet deshalb um Verständnis für Wartezeiten von wenigen Tagen oder Wochen.
Impfschutz weiterhin hoch
Aktuelle Studien zeigen, dass insbesondere bei Personen über 75 Jahren der Impfschutz nach einer gewissen Zeit nachlässt. Aus diesem Grund empfehlen das EKIF und das BAG insbesondere für diese Altersgruppe eine Auffrischimpfung. Gleichzeitig zeigt sich, dass der Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf oder einer Hospitalisierung weiterhin sehr hoch ist. So liegt der Anteil der hospitalisierten vollständig geimpften Personen in der Schweiz weiterhin in-nerhalb der erwartbaren Grössenordnung.
Keine Auffrischimpfung für die breite Bevölkerung
Für Personen unter 65 ist gemäss Entwurf der Empfehlungen von der EKIF und dem BAG keine Auffrischimpfung vorgesehen, da es keine Hinweise darauf gibt, dass dies notwendig wäre. Das gilt auch für Personen mit Vorerkrankungen. Sobald sich daran etwas ändert, infor-miert das Departement für Gesundheit und Soziales (DGS) auf der Webseite www.ag.ch/coronavirusimpfung. Es kann Ausnahmen geben für Spital- und Pflegepersonal, jedoch nur in Absprache mit einer ärztlichen Fachperson. Immundefizienten Personen, die für die Grundimmunisierung eine dritte Impfung benötigen, erhalten diese weiterhin. Dabei handelt es sich nicht um eine Auffrischimpfung.
Informationen zur Gültigkeit des Zertifikats folgen
Das bisherige Zertifikat bleibt auch nach der Auffrischimpfung gültig, sofern die zweite Impfung nicht mehr als zwölf Monate her ist. Es besteht also kein Grund, umgehend ein neues Zertifikat zu beziehen. Derzeit sind einige Details zur Verlängerung von Zertifikaten nach der Auffrischimpfung noch in Abklärung. Aktuelle Informationen dazu sind auf der Webseite www.ag.ch/covid-zertifikat verfügbar.