(pd) Der Kanton Aargau setzt die heutigen Entscheide des Bundesrats rasch um. Ab sofort können Personen mit einem positiven Testresultat keine Kontaktpersonen mehr erfassen. Personen, die sich bereits in Quarantäne befinden, können diese heute Mittwoch um Mitternacht verlassen.
Auf die Isolationsbestimmungen haben die heutigen Entscheide keinen Einfluss: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, bleibt weiterhin ab Symptombeginn oder dem Datum des positiven Testresultats während mindestens fünf Tagen und bis zum Abklingen der Symptome (48 Stunden ohne Symptome) in Isolation.
Seit dem 13. Januar mussten nur noch Kontaktpersonen, die mit infizierten Personen im selben Haushalt leben oder in ähnlichen Situationen eng zusammenleben, in Quarantäne. Der Bundesrat hat nun beschlossen, heute Mittwoch, 2. Februar, um Mitternacht die Quarantäne für enge Kontaktpersonen von infizierten Personen aufzuheben. Personen mit einem positiven Testresultat können deshalb ab sofort bei der Selbstregistrierung zum Bezug der Isolationsverfügung keine Kontaktpersonen mehr angeben.
Wer sich als Kontaktperson bereits in Quarantäne begeben hat und für den Arbeitgeber eine Quarantäneverfügung benötigt, meldet sich unter
Alle Personen, die sich derzeit in Quarantäne befinden, können diese heute um Mitternacht verlassen, selbst wenn sie bereits eine Verfügung erhalten haben, die den Verbleib in Quarantäne über den heutigen Tag hinaus vorsieht. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine neue Quarantäneverfügung mit den korrekten Gültigkeitsdaten (angepasstes Enddatum).
Weitere Lockerungsmassnahmen in Konsultation
Der Bundesrat hat heute zudem weitere Lockerungsschritte wie etwa bei Grossveranstaltungen oder bei der Zertifikatspflicht in Konsultation gegeben. Der Regierungsrat wird sich dazu im Rahmen der Konsultation vernehmen lassen. Die geltenden kantonalen Massnahmen, die über die Regelungen des Bundes hinausgehen – insbesondere die Maskenpflicht an den Schulen und die Meldepflicht für Veranstaltungen ab 300 Personen – bleiben bis auf Weiteres in Kraft.
Contact Tracing: Wichtige Fragen und Antworten
Was tue ich, wenn ich heute ein positives Testresultat bekomme?
Sie erhalten einen Link zur Erfassung Ihrer Daten per SMS und/oder E-Mail. Die Isolationsverfügung wird anschliessend automatisch ausgestellt und Sie begeben sich wie bisher fünf Tage in Isolation. Wenn Sie die Isolation verlassen, müssen Sie 48 Stunden symptomfrei sein. Ihre engen Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne und müssen sich auch nicht mehr registrieren.
Was tue ich, wenn ich mich bereits in Quarantäne befinde und meine Quarantäne eigentlich morgen immer noch gilt?
Sie können die Quarantäne heute um Mitternacht selbständig verlassen. Sie erhalten in den nächsten Tagen eine neue Quarantäneverfügung mit korrekten Daten.
Was tue ich, wenn ich heute informiert werde, dass eine enge Kontaktperson von mir positiv getestet wurde?
Sie müssen sich ab heute nicht mehr in Quarantäne begeben. Weiterhin gilt, sich bei Symptomen testen zu lassen und sich in Isolation zu begeben.