(pd) Der Regierungsrat hat beschlossen, das repetitive Tes ten an den Aargauer Schulen sowie in Betrieben, Pflege heimen und sozialmedizinischen Institutionen als Be standteil des Covid-19-Programms weiterzuführen. Beim repetitiven Testen in den Schulen nimmt das Projekt or ganisatorische Anpassungen vor, um die nach den Sommerferien – insbesondere im Bereich des Nachtes tens – aufgetretenen Probleme künftig vermeiden zu können. Das repetitive Testen bleibt für Organisationen und Teilnehmende freiwillig. Ein Obligatorium ist als Op tion in der Eventualplanung des Regierungsrats für den Fall eines gravierenden Anstiegs der Infektionszahlen vorgesehen. Die allgemeine Maskentragpflicht an Schu len ab der 5. Primarschulklasse gilt noch bis 29. Oktober 2021 als Vorsichtsmassnahme nach den Herbstferien.
Stark ansteigende Infektionszahlen allgemein und insbeson dere an den Schulen sowie Schwachstellen bei veränderten Abläufen und Prozessen führten nach den Sommerferien zu Problemen beim repetitiven Testen an den Schulen. Die De partemente Gesundheit und Soziales (DGS) und Bildung, Kultur und Sport (BKS) haben die Probleme analysiert und dabei auch Schulverbände und Organisationen sowie teil nehmende Schulen miteinbezogen.
Der Regierungsrat hat unter Abwägung aller Aspekte ent schieden, dass das repetitive Testen an Schulen mit organi satorischen und strukturellen Anpassungen und Optimierun gen weitergeführt wird. Dabei können die Schulen – wie vor den Sommerferien – die Nachtestungen wieder selbststän dig durchführen. Weitergeführt wird auch das repetitive Testen in den Betrie ben, in Pflegeheimen und in sozialmedizinischen Institutio nen; in diesen Bereichen gibt es keinen Anpassungsbedarf.
Doppelte Freiwilligkeit bleibt bestehen
Der Regierungsrat empfiehlt den Schulen die Teilnahme am repetitiven Testen. Diese bleibt aufgrund der aktuellen epi demiologischen Situation für die Schulen beziehungsweise die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen weiterhin freiwillig. In der Eventualplanung des Regierungsrats ist je doch für den Fall einer gravierenden Eskalation bei den In fektionszahlen das Obligatorium als Option vorgesehen.
Maskentragpflicht an Schulen bis Ende Oktober
Der Regierungsrat hatte aufgrund der nach den Sommerfe rien in den Schulen stark ansteigenden Infektionszahlen so wie den Schwierigkeiten beim repetitiven Testen auf den 1. September 2021 als Sofortmassnahme eine Maskentrag pflicht an Schulen beschlossen. Sie gilt in allen Schulgebäu den (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhalten den Personen. Schülerinnen und Schüler bis und mit
4. Primarschulklasse sind davon ausgenommen. Im Verlauf der Coronavirus-Pandemie war mehrmals nach Ferienende ein starker Anstieg der Infektionszahlen zu ver zeichnen. Im Hinblick auf dieses Risiko hat der Regierungs rat festgelegt, dass nach den Herbstferien die Maskentrag pflicht noch bis am Freitag, 29. Oktober 2021, gelten soll.
Weitere Massnahmen zur Verhinderung von Infektionen
Parallel zur Fortsetzung des repetitiven Testens an Schulen wird das Ausbruchsmanagement weitergeführt. Dieses kommt insbesondere auch bei Schulen zum Tragen, die nicht beim repetitiven Testen mitmachen. Spezialisierte Teams besuchen von Infektionsfällen betroffene Schulen und führen die notwendigen Tests und Abklärungen zu In fektionsketten durch, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Neu sollen dabei Klassenqua rantänen nur noch in schwerwiegenden Fällen angeordnet werden, wie zum Beispiel beim Auftreten von mehreren In fektionsfällen im Zusammenhang mit einem Klassenlager.
Ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Corona-Infektio nen soll auch das Angebot des freiwilligen Impfens an Schu len leisten. Seit dem 16. August 2021 werden an den Aar gauer Mittel- und Berufsfachschulen Impfungen im Rahmen des Covid-19-Programms angeboten. Ab der laufenden Wo che wird dieses Impfangebot auf die Oberstufe der Volks schule (Sekundarstufe I) ausgedehnt. Dort benötigen impf willige Schülerinnen und Schüler eine elterliche Einwilligung.
Der Regierungsrat überprüft fortlaufend die Entwicklung der Coronavirus-Pandemie im Kanton Aargau und wird – ge mäss Eventualplanung – bei einer Eskalation ergänzende kantonale Schutzmassnahmen beschliessen.
Epidemiologische Lage und Situation Gesundheitswesen Kanton Aargau
Die täglichen Infektionen mit dem Coronavirus waren im Kanton Aargau vor den Sommerferien tief. Am 1. Juni 2021 waren es 37 neue Fälle, am 1. Juli 2021 ledig lich deren 5. Nach den Sommerferien stiegen die Fälle stark an. Am 9. August wur den 125 Fälle gemeldet, am 31. August sogar 337. Seither sinken die Fallzahlen wieder kontinuierlich. Am 22. September zählte der Kanton Aargau noch 131 neue Fälle. Der R-Wert ist weiter gesunken auf 0.73. Das Contact Tracing konnte den zwischenzeitlichen Rückstand bei der Fallbearbeitung aufholen. Alle neuen Infekti onsfälle werden wieder innert 24 Stunden bearbeitet. Auch die Nachtestungen beim repetitiven Testen finden wieder innert 24 Stunden statt.
Situation in den Spitälern stabilisiert sich
Die Situation in den Spitälern stabilisiert sich, bleibt jedoch angespannt. Noch im mer liegen in 53 Prozent der belegten Betten der Intensivstationen (IPS) Covid-19-Patienten. Die Intensivstationen sind zu 73 Prozent belegt. "Die Patienten auf der Intensivstation sind mit einem Durchschnittsalter von 51 Jahren – gegenüber von 56 Jahren auf der Abteilung – jünger und bleiben länger hospitalisiert als in frühe ren Wellen", kommentiert PD Dr. Christoph Fux, Infektiologe im kantonsärztlichen Dienst die Situation auf den IPS. Seit dem 21. August 2021 waren auf den Inten sivstationen des KSA von 33 Patienten mit Covid-19 drei Personen einmal geimpft und eine Person zweimal geimpft. Damit waren nur 3 Prozent aller IPS-Patienten mit Covid-19 in diesem Zeitraum Impfdurchbrüche. "Die Impfung schützt sehr gut vor schweren Verläufen, das zeigen unsere Erfahrungen mit Covid-19-Patienten ganz deutlich", so Christoph Fux weiter.
Impfungen haben wieder zugenommen
Im Juli haben im Kanton Aargau 24'801 Personen eine erste Impfung erhalten, im August waren es 30'301 Personen und auch im September sind es bisher bereits 33'602. Allerdings sind diese Zahlen nicht mehr mit dem Rekordmonat Juni (99'274) vergleichbar. Knapp 70 Prozent der impfberechtigten Bevölkerung (12 Jahre und älter) sind mindestens einmal geimpft. Unter Berücksichtigung der Gesamtbevölkerung (inklusive Kinder unter 12 Jahren) sind es 61 Prozent. Zudem haben der Kanton Aargau und das Kantonsspital Baden am 20. September 2021 ein weiteres Impfzentrum im Shoppi Tivoli in Spreitenbach in Betrieb genommen. Geimpft wird dort jeweils montags bis samstags von 12 bis 20 Uhr. In den ersten drei Betriebstagen haben dort 88 Personen eine erste Impfung erhalten. In Vorbe reitung ist zudem der Einsatz von mobilen Impfteams auch in Gemeinden. Hierzu startet im Oktober ein Pilotversuch.
Verstärkte Kontrollen der Zertifikatspflicht
Im Kanton Aargau überprüfen Polizei, Lebensmittelkontrolle sowie Industrie- und Gewerbeaufsicht gemäss ihrer Zuständigkeit die Umsetzung der Schutzmassnah men. In den kommenden Tagen werden im Auftrag des Koordinations- und Steue rungsausschusses die Kontrollen zur Überprüfung der Zertifikatspflicht bei Restau rants oder bei Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen verstärkt. Wie bis anhin werden die Kontrollen mit Augenmass erfolgen. Der Dialog und die korrekte Um setzung der Schutzmassnahme sind das übergeordnete Ziel. Bei Uneinsichtigkeit oder wiederholten Verstössen werden Sanktionierungen vorgenommen. Weitaus die grosse Mehrheit der Bevölkerung hilft solidarisch und verantwortungsbewusst mit, die Pandemie zu bekämpfen. Die kontrollierenden Stellen haben bisher insge samt sehr gute Erfahrungen gemacht und sind überzeugt, dass dies weiterhin der Fall sein wird.