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Coronavirus – Regierungsrat verabschiedet Botschaft zur Finanzierung der Massnahmen in der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie

(pd) Für die Finanzierung der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie – unter anderem die Impfkampagne, das Contact Tracing und das repetitive Testen – ist für die Jahre 2020 bis 2022 ein Verpflichtungskredit nach § 24 Abs. 1 des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) erforderlich.

Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb einen Rahmenkredit nach § 25 Abs. 3 GAF im Aufgabenbereich 535 "Gesundheit" in der Höhe von rund 114,2 Millionen Franken. Der Finanzmittelbedarf für das Jahr 2021 beträgt knapp 34 Millionen Franken. Der Verpflichtungskredit für das Contact Tracing (GRB Nr. 2020-1989) und der Nachtragskredit für die Impfkampagne (GRB Nr. 2021-0176) decken nur einen Teil der benötigten Mittel. Für das laufende Jahr wird deshalb ein Nachtragskredit von 2,6 Millionen Franken beantragt. Für das Jahr 2022 wird voraussichtlich ein Nachtragskredit von 20,1 Millionen Franken erforderlich sein. Der Regierungsrat hat die vorliegende Botschaft nun zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Die Mittel dienen dem Covid-19-Programm zur Umsetzung aller Massnahmen in den Bereichen Contact Tracing, Testen und Impfen sowie weiterer kantonaler Aufgaben inklusive der Personalkosten. Die Massnahmen und Projektstrukturen werden laufend dem Bedarf, respektive den Rahmenbedingungen in der Pandemiebekämpfung angepasst. Die Organisation und Umsetzung der Projekte innerhalb des Covid-19-Programms erlaubt die nötige Agilität und Flexibilität betreffend der in den Teilbereichen eingesetzten Ressourcen.