(pd) Für die breite Bevölkerung besteht gemäss Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG und Eidgenössischer Kommission für Impffragen (EKIF) derzeit nach drei Impfungen (Grundimmunisierung und eine Auffrischimpfung) keine Notwendigkeit einer zweiten Auffrischimpfung. Personen, die sich trotzdem für eine zweite Auffrischimpfung entscheiden, müssen gemäss Entscheid des Bundesrats die zusätzliche Auffrischimpfung selbst bezahlen.
Eine zweite Auffrischimpfung ist in der Regel für Reisen in andere Länder nicht nötig. Der Nachweis von drei Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff genügt meistens, um die Vorgaben der Zielländer zu erfüllen. Das DGS empfiehlt, sich vor der Reise gut über die Bedingungen des Ziellands für die Einreise zu informieren.
Das BAG und die EKIF empfehlen zurzeit für die breite Bevölkerung eine Auffrischimpfung nach der Grundimmunisierung. Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem wird eine zweite Auffrischimpfung empfohlen – bei diesen Personen und anderen medizinisch indizierten Fällen übernimmt der Bund weiterhin die Kosten. Personen, die nicht in diese Kategorie fallen und eine zweite Auffrischimpfung wünschen, müssen diese in Zukunft selbst bezahlen. Diese Impfung ist im Kanton Aargau ab Mittwoch, 6. Juli, in den vier aktuellen Impfzentren möglich: Im Kantonsspital Aarau, im Kantonsspital Baden, im Spital Muri und am Standort Rheinfelden des Gesundheitszentrums Fricktal (Details zu den Zahlungsmöglichkeiten werden in den nächsten Tagen auf den Webseiten der Impfzentren aufgeschaltet). Der Richtpreis für die zweite Auffrischimpfung, an dem sich die Spitäler orientieren können, beträgt 60 Franken.
Der Kanton Aargau empfiehlt Personen, die sich noch nicht gemäss den Empfehlungen des BAG und der EKIF geimpft haben, dies zu tun.