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Die MItte Aargau: Anpassung Liegenschaftsbewertung gibt Handlungsspielraum bei Steuerstrategie

(dm) Eine gerichtliche Verordnung zwingt den Kanton Aargau zum Handeln. Dieser generiert dadurch Mehreinnahmen von rund 60 Mio. Franken. Die Mitte erwartet, dass geprüft wird, wie dieses Geld wieder an die Bevölkerung zurückfliessen kann. Die Einführung eines vereinfachten Schätzungsverfahrens mit einem zentralen Objektregister wird grundsätzlich begrüsst. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung.

Durch ein Verwaltungsgerichtsurteil ist der Kanton Aargau verpflichtet, die Eigenmietwertbesteuerung anzupassen. Die Eigenmietwertbesteuerung wird durch das Steuerharmonisierungsgesetz des Bundes vorgeschrieben. Gemäss Bundesgerichtsurteil muss in jedem Einzelfall der Eigenmietwert mindestens 60% der Marktmietwerte betragen. Dies ist im Kanton Aargau trotz der Revision aus dem Jahr 2016 noch nicht erfüllt. Für die Mitte steht es ausser Diskussion, dass diese Mindestanforderungen auch im Kanton Aargau erfüllt werden müssen. Grossrätin Maya Bally dazu: «Ob uns dies passt oder nicht, der Kanton kann nicht gegen eidgenössisches Gesetz verstossen, also unterstützen wir diese Anpassung selbstredend».

Regierung soll sich mit Ausgleich und Wettbewerbsfähigkeit bei Erarbeitung der Steuerstrategie beschäftigen
Diese Mehreinnahmen von je rund 60 Millionen für Kanton und Gemeinden belasten jedoch die Hauseigentümer. Im Rahmen der Anhörung wird sich die Mitte mit Fragen eines möglichen Ausgleichs, wie zum Beispiel bei den Vermögenssteuern oder Einkommenssteuern befassen. Es werden auch Fragen zu prüfen sein bezüglich Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich mit den anderen Kantonen. Die Mitte erwartet von der Regierung, dass sie sich mit diesen Themen auch anlässlich der Erarbeitung der Steuerstrategie beschäftigt.

Zeit für Anpassungen beim Schätzungsverfahren ist gekommen
Die Mitte begrüsst, dass bei dieser Anpassung auch gleich das Schätzungsverfahren vereinfacht sowie effizient und transparent gestaltet wird. Das aktuelle System sei veraltet und greife immer noch auf die Wertbasis von 1998 zurück, was klar nicht mehr den aktuellen Verhältnissen entspreche. Für die Mitte ist es an der Zeit, das veraltete Schätzungsverfahren im Kanton zu modernisieren und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. «Wir werden aber den Anhörungsbericht noch im Detail studieren, um uns diesbezüglich abschliessend äussern zu können» ergänzt Grossrat Andreas Meier. «Bekanntlich liegt der Teufel ja im Detail.»
Mit dem neuen Bewertungsmodell wird auch ein zentrales Objektregister ermöglicht. Die Mitte freut sich, dass diesem seitens Gemeinden schon länger formulierten Wunsch damit Rechnung getragen wird. «Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Digitalisierung der Immobiliendaten» betont Maya Bally: «und somit ein weiterer digitaler Meilenstein bei den Gemeinden und natürlich eine immense Vereinfachung bei der Abwicklung.»