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Die Mitte Aargau: Danke für unbürokratische, zielführende Anpassung der Baubewilligungspflicht

(dm) "Nach Unwettern und Hagelzügen in einzelnen Regionen mit verherenden Schadenfolgen für betroffene Landwirte und Personen mit Liegenschaften und Anlagen ausserhalb der Bauzone verfügte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt eine Bewilligungspflicht für die Umsetzung grösserer Reparaturen derselben Farbe und Beschaffenheit des Materials. Dies erschien der Mitte-Fraktion als eine unsinnige Forderung an die sonst schon hartgetroffenen Bauern", erklärt die Fraktion der Partei Die Mitte in einer Medienmitteilung.

Und weiter: "Durch das Sturmwetter und den Hagel waren die Dächer undicht geworden und die bereits eingebrachte Heuernte war nicht mehr genügend geschützt. Zudem wurden auch die Felder arg in Mitleidenschaft gezogen und eine massive Missernte wurde erwartet. Aus diesem Grund reichte die Mittefraktion eine Fraktionsmotion an den Regierungsrat ein. Die Motion forderte den Regierungsrat auf, den Betroffenen in dieser Notsituation unbürokratisch zu helfen und auf eine Baubewilligungspflicht bei Reparaturen von gleichem Material und Farbe zu verzichten.

Der Regierungsrat teilt in seiner Antwort mit, dass die Grenze zwischen bewilligungsfreiem Unterhalt und einer bewilligungspflichtigen Baumassnahmen zuweilen nicht ganz eindeutig sei. Im konkreten Fall stehe die pragmatische Erledigung eines Spontanwetter-Ereignisses im Vordergrund, welche im Einzelfall rasch zu erfolgen habe und deshalb klare Kriterien für die Auslegung brauche. So könne festgehalten werden, dass ein reiner 1:1 -Ersatz mit gleicher Materialisierung und Farbgebung bei zonenkonformen Bauten ohne zusätzliche Massnahmen als bewilligungsfreie Reparatur betrachtet werden könne.

Aufgrund des korrigierten Schreibens des BVU vom 27. August an die Gemeinden und der Antwort des Regierungsrates vom 29. Oktober ist die Mittefraktion mit der Entgegennahme und gleichzeitiger Abschreibung des Regierungsrates vollständig einverstanden. Wir bedanken uns im Namen aller betroffenen Bauern und Privatpersonen für die unbürokratische, zielführende Anpassung der Baubewilligungspflicht."