(dm) "Mit dem Geschäft 22.42 beantragt der Regierungsrat Anpassungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden können. Er will die gesetzliche Grundlagen schaffen, um die bekannten und nicht bestrittenen Themen zu lösen. Die Mitte begrüsst dies sehr. Allerdings wird aus Sicht der Mitte ein Thema nicht aufgegriffen, dass genauso dringend angegangen werden müsste", erklärt die Partei in einer Medieninformation.
"Die Pandemie hat gezeigt, wie vernetzt und voneinander abhängig die einzelnen Player im Gesundheitswesen sind. Spitex und Pflegeheime haben vor- und nachgelagert wesentlich dazu beigetragen, dass die Spitäler «nur am Limit» gelaufen sind. Einige der Organisationen sind zusätzlich durch die Pandemie auch finanziell schwer getroffen worden und haben hohe Defizite geschrieben", so Grossrat Andre Rotzetter.
Der Bundesrat hat in einem Zwischenbericht vom 21. April 2020 festgehalten, dass die Kantone die Leistungserbringer unterstützen und der Zusatzaufwand durch Corona entschädigt werden muss. Dies ist für die Spitäler erfolgt, nicht aber für die Spitex und Pflegeheime. Hauptargumentation der Regierungsrates ist die fehlende gesetzliche Grundlage. Die Mitte fragt sich deshalb, wieso in der Vorlage 22.42 für dieses bekannte Problem der Regierungsrat nicht genau so die gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Aus diesem Grund stellt die Mitte an der morgigen Sitzung dazu einen Prüfungsantrag.