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Disziplinarverfahren: Verweis in der Sache berechtigt, aber Aufhebung wegen zu langer Verfahrensdauer

(pd) Regierungsrat folgt im Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm der Empfehlung der Schlichtungskommission. Die Schlichtungskommission für Personalfragen hält den vom Regierungsrat dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erteilten Verweis wegen dessen persönlichen Umgangs mit der Partnerorganisation Kantonspolizei in der Sache für berechtigt.

Sie empfiehlt jedoch, wegen der zu langen Dauer zwischen der Einreichung der Aufsichtsanzeige bis zum Beschluss über die Disziplinarmassnahme den erteilten Verweis aufzuheben und das Disziplinarverfahren einzustellen. Der Regierungsrat folgt der Empfehlung und Begründung der Schlichtungskommission und hebt den im März dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erteilten Verweis auf.
Basierend auf einer Eingabe von Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm im März 2020 leitete der Regierungsrat Abklärungen ein und eröffnete am 9. Dezember 2020 ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wegen dessen persönlichen Umgangs mit der Partnerorganisation Kantonspolizei. In der Folge erteilte ihm der Regierungsrat am 9. März einen Verweis gemäss § 36 des Personalgesetzes.
Der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm stellte in der Folge am 19. April bei der Schlichtungskommission für Personalfragen ein Schlichtungsbegehren. Der Regierungsrat reichte am 29. Juni seine Stellungnahme zuhanden der Schlichtungskommission ein und hielt dabei am Verweis fest.

Verweis hätte zeitnahe erfolgen sollen
Die Schlichtungskommission für Personalfragen hat im Nachgang zur Ende September durchgeführten Verhandlung Mitte November zuhanden des Regierungsrats eine schriftliche Empfehlung mit Begründung abgegeben. Sie hält den vom Regierungsrat dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erteilten Verweis in der Sache für berechtigt, empfiehlt aber, aufgrund der langen Verfahrensdauer auf eine solche Massnahme zu verzichten. Die Schlichtungskommission für Personalfragen führte dazu aus, dass ein Verweis zeitnah notwendig und angezeigt gewesen wäre.
Der Regierungsrat hat die schriftliche Begründung und Empfehlung der Schlichtungskommission für Personalfragen beraten und am 30. November beschlossen, den dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erteilten Verweis wegen der langen Verfahrensdauer aufzuheben.

Erwartungen an Leitenden Staatsanwalt Zofingen-Kulm und Leitenden Oberstaatsanwalt
Der Regierungsrat hatte am 7. September trotz nach wie vor bestehender Mängel in der Führungsarbeit den Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm aufgrund der Gesamtsituation dem Grossen Rat zur Wiederwahl vorgeschlagen. Er verknüpfte den Wahlvorschlag mit der Erwartung, dass sowohl der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wie auch der Leitende Oberstaatsanwalt, der für die Führung der Staatsanwaltschaften verantwortlich ist, die notwendigen Verbesserungen in ihrer Führungsarbeit umsetzen. Der Leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wurde am 8. November vom Grossen Rat wiedergewählt.