(pd) Die erste kantonale Sprachstanderhebung bei Kindern im Jahr vor dem Kindergarteneintritt wurde im Januar 2025 erfolgreich durchgeführt. Ziel der Erhebung war es, den Sprachstand der Kinder systematisch zu erfassen und – wo notwendig – frühzeitig den Zugang zu gezielten Fördermassnahmen zu ermöglichen. Bei rund 31 Prozent der Kinder wurde ein Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung festgestellt.
Die Sprachstanderhebung wurde mittels eines wissenschaftlich fundierten Fragebogens der Universität Basel durchgeführt, der im Januar 2025 allen Erziehungsberechtigten – unabhängig von ihrer Nationalität – zugestellt wurde. Dieser ermöglicht eine erste Einschätzung der Deutschkenntnisse des Kindes.
Rücklaufquote und Förderbedarf
Insgesamt wurden 2’763 Kinder zur Sprachstanderhebung eingeladen. Die Rücklaufquote lag bei erfreulichen 93 %. Bei rund 31 % der Kinder wurde ein Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung festgestellt. Diese Ergebnisse verdeutlichen die Relevanz der Sprachstanderhebung als zentrales Instrument, um gezielte Unterstützungsangebote zu vermitteln und Bildungsungleichheiten frühzeitig anzugehen. Eine statistische Auswertung der Ergebnisse ist aktuell in Arbeit. Die Veröffentlichung der Evaluation ist nach den Sommerferien vorgesehen.
Weiterführende Massnahmen
Für Kinder mit festgestelltem Förderbedarf stehen in den meisten Gemeinden Angebote der frühen
Sprachförderung zur Verfügung. Dazu gehören unter anderem anerkannte Spielgruppen und
Kitas, die gezielt sprachfördernd arbeiten und die Qualitätskriterien des Kantons erfüllen. Die
Erziehungsberechtigten können wählen, wo sie ihr Kind betreuen und fördern lassen möchten. Die Gemeinden unterstützen sie dabei mit Informationen und je nach Standort auch mit Gutscheinen zu passenden Angeboten. Frühe Sprachförderung findet jedoch nicht nur in anerkannten Angeboten statt – sie geschieht überall dort, wo Kinder miteinander in Kontakt treten und sprachlich gefördert werden: auf dem Spielplatz, im familiären Alltag oder in anderen Betreuungssettings wie beispielsweise Tagesfamilien.
Die Grundlage für die Sprachstanderhebung bildet das neue Gesetz zur frühen Sprachförderung. Gemäss Gesetz können Gemeinden durch eine Reglementsanpassung Kinder mit
Sprachförderbedarf zum Besuch einer Spielgruppe/Kita verpflichten. Von dieser Möglichkeit hat jedoch bisher noch keine Gemeinde Gebrauch gemacht.