Von Herbert Lützelschwab, Interessengemeinschaft: IG-Neuausrichtung Elektra
In materiellem, sowie im personellen Bereich sind Veränderungen angesagt und teilweise schon beschlossen. Seit dem runden Tisch mit Behörde, Elektrakommission, Fachkräften und Vertretern der IG-Neuausrichtung Elektra ist viel geschehen.
Die Diskussionen um die Einspeisetarife bei Photovoltaikanlagen tragen erste Früchte. Der Überweisungsantrag unter Verschiedenem an der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember, der dem Gemeinderat Aufgaben überweist, wurde von den Stimmberechtigten mit grossem Mehr unterstützt.
Wortlaut des Überweisungsantrages
Mit einem Grundsatzentscheid, für oder gegen einen Verkauf unserer Elektra an einen starken Partner, soll Zeiningen 2023 über die zukünftige Stromversorgung entscheiden.
a. Der Gemeinderat wird beauftragt, durch neutrale Instanzen die Vor- und Nachteile eines Verkaufs der Elektra-Zeiningen aufzuzeigen.
b. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sollen im Jahr 2023 über den Verkauf oder einer Weiterführung des Eigenwirtschaftsbetriebes Elektra-Zeiningen abstimmen können.
Die Behörde hat erkannt, dass Reformen notwendig werden. Erste Entscheide sind gefallen. Die Einspeisetarife werden markant angehoben und bei den Mitgliedern der Elektra-Zeiningen werden Veränderungen sichtbar.
Alter Rückliefer-Hochtarif 12 Rappen, neuer Rückliefer-Hochtarif ab 1. Januar 20,50 Rappen = Anteil RL-Tarif 80% des gesetzlichen Anspruchs, IG Elektra forderte 90% plus (Herkunftsnachweise-) HKN-Entgeltung. Alter Rückliefer-Niedertarif 10 Rappen, neuer Rückliefer-Niedertarif ab 1. Januar 18,80 Rappen = Anteil RL-Tarif 80 % des gesetzlichen Anspruchs, IG Elektra forderte 90% plus HKN-Entgeltung.
Wie sich weitere Reformen und der Überweisungsantrag im kommenden Jahr auswirken, wird die Zukunft zeigen und ein spannendes neues Energiejahr zeichnet sich ab.