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Björn Bastian, der ideale Kandidat fürs Familiengericht

Von Gerhard Waldner, Zeiningen

Am 12. März kommt es aufgrund des Rücktritts von Daniel Gasser (SP), der vor allem im Familiengericht tätig war, zur Ersatzwahl eines Gerichtspräsidenten. Für dieses Amt bewerben sich nun drei Kandidaten, darunter auch ein Grossrat der SVP. Ohne seine fachliche Qualifikation anzuzweifeln, stellt sich die Frage, ob wir mit der Wahl eines strammen Mitglieds seiner Partei ins Familiengericht nicht den Bock zum Gärtner machen. Denn es waren vor allem Exponenten der SVP, die sich vor der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 vehement gegen die Schaffung der Familiengerichte als KESB gewehrt hatten. Auch danach kam die teils heftige Kritik an den Familiengerichten vor allem aus dem rechtsbürgerlichen Lager. Schliesslich lancierten Parteivertreter der SVP bloss drei Jahre nach Einführung der KESB eine Initiative zu ihrer praktischen Abschaffung. Zur Abstimmung kam es nicht, denn sie konnten innert der vorgegebenen Frist die notwendigen Stimmen nicht zusammenbringen.
Legen Sie also Wert auf ein Familiengericht in unserem Bezirk, das diesen Namen auch verdient, dann geben Sie am 12. März dem Kandidaten Ihre Stimme, der nicht nur fachlich qualifiziert ist, sondern auch von seiner sozialen Haltung und seiner Rolle als Familienvater die besten Voraussetzungen für dieses verantwortungsvolle Amt bringt – Björn Bastian.