Von Jürg Keller, Rheinfelden
Einige Brunnen im Stadtwald Rheinfelden werden stillgelegt. Die dazugehörigen Arbeiten wurden vor einigen Monaten öffentlich bekanntgegeben. Dazu gehören die Freilegungen der Brunnenplätze von Bäumen und Sträuchern aller Altersklassen. Die trockenen Wintermonate hätten für diese Arbeiten ideale Bedingungen geboten. Sie wurden aber sozusagen in letzter Minute, nämlich in den allerletzten Tagen
vor Aprilbeginn, durchgeführt: Die Krautschicht war bereits ausgebildet, junges Gehölz trieb die Blätter aus und die Bäume standen kurz vor deren Austrieb. Viele Vögel bereiteten wegen der warmen Witterung bereits den Nestbau vor.
Eine ideale Voraussetzung, um die Waldgänger mit den Rodungen optimal zu ärgern (siehe Bild). Denn die gesetzliche Grundlage für eine Anzeige mit dem neuen und schwammigen Jagdgesetz und seinen föderalen Auslegungen (Vogelwarte Sempach) erlaubt keine solide Handhabe. Ein ausführender Waldarbeiter meinte, vor dem 1. April dürfe die Forstwirtschaft sowieso ungehemmt eingreifen. Aber auch dieses Datum könnte mit der Leinenpflicht für Hunde verwechselt worden sein. Das kantonale Amt für Jagd und Fischerei kennt auch noch den 15. April bei naturnahen Wäldern, die es aber im Stadtwald Rheinfelden gar nicht gibt.
Man sucht natürlich nach Gründen für diesen unzeitigen Holzschlag. Die meisten Waldgänger glauben nach wie vor fest daran, dass die Niederlage beim Wäberhölzli ein nicht versiegendes Rachebedürfnis geschaffen habe. Man könnte auch den endemischen Mangel an Wald-Sensibilität als Ursache vermuten. Schliesslich dürfte die lasche und unkundige politische Aufsicht über den Forstbetrieb Schuld am Unbegreiflichen tragen. Und zuletzt müsste sich die kleine Minderheit der Ortsbürger doch die Frage stellen, ob der enge Blick auf rote oder schwarze Zahlen in der Waldrechnung der Verantwortung, die mit ihrem Waldeigentum einhergeht, wirklich noch zeitgemäss sei.