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Der Affront der Revision des Aargauer Waldgesetzes (Leserbrief)

Von Jürg Keller, Rheinfelden

Man stelle sich vor: Bei der Durchfahrt in Möhlin fahren alle mit 60 km/h. Die Polizei entscheidet, 50 sei offenbar nicht „praktikabel“. Folglich werden die 50er-Tafeln durch 60er ersetzt. Was hier höchst unmöglich erscheint, findet aber in der Teilrevision des Waldgesetzes statt. Im bestehenden Gesetz ist für alle Waldeigentümer ein „Waldentwicklungsplan“ vorgeschrieben, der der öffentlichen Mitwirkung unterliegt und abschliessend vom Regierungsrat genehmigt werden muss. Kein Waldeigentümer oder Förster im Aargau hat diesen Waldentwicklungsplan geschaffen. Dies ist ein eigentlicher Gesetzesstreik, der nun verharmlosend als „nicht praktikabel“ bezeichnet wird, oder gar: „es sei kein Bedarf dafür feststellbar“. Im Bild mit der Geschwindigkeitslimite müsste dies heissen: für 50km/h innerorts bestehe in Möhlin weder Bedarf, noch sei eine solch langsame Durchfahrt praktikabel. Im Wald darf aber flächendeckend nicht nur eine Vorschrift umgangen werden, das Rechtsversäumnis wird mit einem neuen Gesetz sogar honoriert. Und dies vom Regierungsrat, der eigentlich für die Umsetzung der Gesetze zuständig sein sollte. Vielleicht merkt dies der Grosse Rat noch vor seinem Durchwinken der Botschaft, und erinnert sich an Johnsons „take control back“.
Ganz wohl scheint es dem Regierungsrat bei seiner Revision ja nicht zu sein. Er hat als erstes in der Botschaft die waldtypischen Gefahren erwähnt. Damit meint er die uns wirklich völlig unbekannte Tatsache, dass wer sich im Wald aufhalte, dies auf eigene Verantwortung tue. Das haben die vielen Waldgänger bis jetzt tatsächlich nicht gewusst – für das Marketing dieser heiklen Botschaft ist aber „security“ immer ein guter Stimmungsmacher.
Wer in der Botschaft weiterliest, verliert aber die gute Stimmung bald: Der Wald soll den lärmigen Bedürfnissen der Freizeitgesellschaft gesetzlich geöffnet werden. Dies natürlich ganz kontrolliert und umweltverträglich, wer sich aber erinnert, wie Waldgesetze bis jetzt befolgt wurden, kann jedes Unheil befürchten, und bleibt doch Realist. Schliesslich ist aus dem gesetzlich verlangten „Naturnahen Wald“ auch klammheimlich ein „Maschinenforst“ geworden, und Aarau (oder seine „Abteilung Wald“?) ist nicht eingeschritten. Die Forstorgane folgen ihren eigenen Regeln, niemand hindert sie daran – auch nicht die Naturschutzorganisationen.