Von Regula Bachmann-Steiner, Magden
Voraussetzung für die Überbauung ist ein Gestaltungsplan. Wichtige Eckpunkte wie Länge der Bauten, Dichte oder Höhe sind nicht abschliessend geregelt. Den Investoren bleibt also ein erheblicher Spielraum. Der Druck, möglichst dicht und hoch zu bauen, ist gross, wenn mindestens 30% günstiger Wohnraum geschaffen werden soll. Zwar ist die Höhe in der Spezialzone Bünn gemäss Nutzungsordnung auf drei Vollgeschosse beschränkt, der Gestaltungsplan gibt der Gemeinde aber die Möglichkeit, vom Nutzungsplan abzuweichen und ein zusätzliches Geschoss zu bewilligen (BauV § 8 Gestaltungsplan). Die Behauptung, es seien maximal drei Vollgeschosse möglich, hält nicht stand. Es gibt Hürden, die Abweichung muss Vorteile bringen und vertretbar sein. Doch die Erfahrung zeigt, dass es schwierig sein wird, dem Druck der Bauherrschaften zu widerstehen. So ist es denn keinesfalls ausgeschlossen, dass am Siedlungsrand ein Quartier entsteht, das nicht zum Dorf passt.