Von Hansruedi Fischer, ehemaliger Postenchef Kapo Stein
In der Nacht vom 30. Oktober versuchten sechs mit Machinenpistolen bewaffnete Schwerverbrecher in das Waffengeschäft Schild in Wallbach einzubrechen, um sich Waffen und Munition zu beschaffen. Einer der Verbrecher versuchte über die Fassade durch ein Fenster in die Wohnung Schild zu gelangen. In der Folge kam es zu einem Schusswechsel zwischen Schild und den Verbrechern. Durch ein Schuss von Schild wurde einer der Täter verletzt. Dadurch haben die Gauner ihr Vorhaben abgebrochen und sind geflüchtet. Die Polizisten hatten Glück. Man kann sich vorstellen, wie sie von den sechs mit Machinenpistolen bewaffneten Berufsverbrechern empfangen worden wären. Hätte Schild sie durch sein Verhalten nicht in die Flucht getrieben, wäre es unweigerlich zwischen der Polizei und den Gaunern zu einer Schiesserei gekommen. Schwerverletzte, Tote? Wozu wollten die Verbrecher Waffen und
Munition holen? Nun will unsere Staatsanwaltschaft Jean-Paul Schild für drei Jahre ins Gefängnis schicken.
Haben wir eigentlich eine Strafprozessordnung oder eine Täterschutzverordnung?