Von Guido Marbet, Alt-Oberrichter und Alt-Obergerichtspräsident, Rheinfelden
Die Gerichtspräsidentin oder der Gerichtspräsident leitet die Verfahren am Straf-, Zivil- und Familiengericht und ist für den Gerichtsbetrieb verantwortlich. Dazu braucht es zunächst eine solide Ausbildung mit praktischer Erfahrung, Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verständnis für die Anliegen der Rechtssuchenden. Da die Präsidentinnen oder Präsidenten vom Volk gewählt werden, soll auch am Gericht das politische Spektrum vertreten sein, obschon im Gerichtsalltag die Parteizugehörigkeit dank der Unabhängigkeit der Justiz keine Rolle spielt. Der Proporzanspruch der SP für den freiwerdenden Sitz am Bezirksgericht Rheinfelden ist offensichtlich unangefochten, und mit Björn Bastian wird ein Kandidat zur Wahl vorgeschlagen, dessen Fähigkeiten und Persönlichkeit auf die Aufgabe ideal zugeschnitten sind. Als sein ehemaliger Vorgesetzter kenne und schätze ich seine hohe fachliche Kompetenz mit langjähriger Erfahrung am Straf- und Zivilgericht, seine Leistungsbereitschaft und Effizienz sowie seine Empathie und Loyalität. Björn Bastian verdient daher das Vertrauen aller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus unserem Bezirk.